Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_151/2023 vom 9. Dezember 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Urteil des Bundesgerichtes, 2C_151/2023, behandelt den Fall des A._, eines italienischen Staatsbürgers, der ein Bewilligungsgesuch für einen Aufenthalt in der Schweiz (EU/EFTA) eingereicht hat. A._ lebte seit 2018 in der Schweiz, nachdem er zuvor zwischen 2009 und 2011 sowie 2014 und 2018 als Grenzgänger gearbeitet hatte. Im Jahr 2019 heiratete er eine Schweizerin.

Die Behörden des Kantons Tessin weigerten sich jedoch, das Gesuch aufgrund von Sicherheitsbedenken (öffentliche Ordnung) zu genehmigen und forderten ihn auf, die Schweiz zu verlassen. Diese Entscheidung wurde durch die zuständigen Behörden und letztlich vom Tessiner Verwaltungsgericht bestätigt. A.__ erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde, in der er die Aufhebung des Urteils und die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung beantragte.

In den Überlegungen des Bundesgerichts wurde festgestellt, dass A.__ in der Vergangenheit wiederholt strafrechtlich verurteilt wurde, unter anderem für Verkehrsdelikte, Drogenbesitz und -verkehr sowie für Beamtenbeleidigung. Bei einer Straftat war er zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden.

Das Gericht entschied, dass die Gründe für die Ablehnung der Aufenthaltsbewilligung gerechtfertigt sind, da A.__ eine aktuelle und ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstelle, insbesondere in Anbetracht seiner Vorstrafen. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass auch früheren Verurteilungen Bedeutung beigemessen werden kann, wenn sie eine wiederholte Missachtung der Gesetze zeigen. Es wurde auch festgestellt, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung über den persönlichen Interessen des Beschwerdeführers stehen.

Zudem wurde festgestellt, dass die Ablehnung des Aufenthaltsgesuchs den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entspricht. A.__'s Argument, dass seine Lebensumstände sich verbessert hätten, wurde im Vergleich zu seiner kriminellen Vorgeschichte als unzureichend betrachtet, um eine Änderung in der Bewertung seiner Bedrohlichkeit für die öffentliche Ordnung zu rechtfertigen.

Insgesamt entschied das Bundesgericht, den Rekurs abzulehnen und die Kosten dem Rekurrenten aufzuerlegen.