Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_850/2024 vom 8. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_850/2024 und 5A_885/2024

Sachverhalt:

A._ (Mutter) und B._ (Vater), beide mit französisch-algerischer Staatsbürgerschaft, sind die Eltern der Kinder C._ (Jahrgang 2018) und D._ (Jahrgang 2021). Nach ihrer Trennung am 12. November 2023 lebten die Eltern zuvor gemeinsam in einer Villa in Frankreich. Am 30. Oktober 2023 wurde eine Scheidungsvereinbarung mit alternierender Sorge getroffen, doch nachfolgend kam es zu weiteren Streitigkeiten. A.__ nahm am 2. September 2024 die Kinder unerlaubt mit in die Schweiz, obwohl noch keine gerichtlichen Entscheidungen zur elterlichen Sorge oder zur Betreuung der Kinder getroffen worden waren.

B._, der Vater, beantragte am 8. Oktober 2024 bei der kantonalen Gerichtsbarkeit in Fribourg den Rücktransport der Kinder nach Frankreich. Am 28. November 2024 entschied das Gericht, die Kinder zurückzubringen, was A._ anfocht. Sie argumentierte, dass die Rückkehr die Kinder in eine „intolerable Situation“ bringen würde, gemäß Art. 13 der Haager Konvention über internationale Kindesentführungen.

Erwägungen des Bundesgerichts:

Das Bundesgericht entschied, dass die Voraussetzungen für einen Rücktransport der Kinder gegeben seien. Es stellte fest, dass A._ nicht nachweisen konnte, dass die Rückkehr der Kinder nach Frankreich sie einem gravierenden Risiko physischer oder psychischer Art aussetzen würde. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass der Vater in der Lage sei, für die Kinder zu sorgen, und dass keine Gefährdung für die Kinder bestehe. A._ hatte auch keinen ausreichenden Beweis dafür erbracht, dass sich die Umstände für die Kinder nachteilig geändert hätten. Daher waren ihre neuen Beweise und Argumente nicht ausreichend, um die Entscheidung des Gerichts zu ändern.

Das Gericht befasste sich auch mit dem Antrag auf Möglichkeit des Begleitens der Kinder durch A.__ nach Frankreich, was jedoch in der vorherigen Entscheidung nicht behandelt worden war.

Die Entscheidungen, die die Rückkehr der Kinder anordneten, wurden aufrecht erhalten und die Verfahren wurden zusammengeführt. Das Gericht ordnete den Rücktransport der Kinder bis zum 1. Februar 2025 an, wobei der Kanton Fribourg die Durchführung überwachen sollte.

Fazit:

Das Bundesgericht wies die Beschwerden von A._ zurück, entschied, dass C._ und D.__ nach Frankreich zurückzukehren haben, und stellte fest, dass es aufgrund der geäußerten Bedenken an der Fürsorge des Vaters keine ausreichenden Risiken für die Kinder gebe.