Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
Am 1. Februar 2024 beantragte A.A._ den Rückführungsanspruch für die minderjährigen Kinder C.A._ und D.A._ auf Grundlage der Haager Konvention über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (CLaH80). Der Antrag wurde am 22. Oktober 2024 vom Tribunal cantonal de l'État de Fribourg abgelehnt. A.A._ focht diese Entscheidung in der Folge an, und am 3. Dezember 2024 hob das Bundesgericht die Entscheidung des kantonalen Gerichts auf und ordnete die Rückführung der Kinder an.
Am 19. Dezember 2024 beantragte A.A.__ eine Interpretation des Urteils 5A_766/2024, insbesondere in Bezug auf die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens.
Erwägungen:
Das Bundesgericht stellte fest, dass es in seinem früheren Urteil versehentlich die gesamte Entscheidung des kantonalen Gerichts annullierte, obwohl die Rückführungsproblematik der Kinder im Vordergrund stand. Die Motive des Urteils lassen darauf schließen, dass nur die Punkte I bis IV der kantonalen Entscheidung gemeint waren. Daher wurde das Urteil angepasst, um klarzustellen, dass die Annullierung nur diese Punkte betraf, während die Regelungen zu den Verfahrenskosten nicht betroffen waren.
Das Gericht entschied, dass im Kontext internationaler Kindesentführungen keine Gerichtskosten erhoben werden und dass die Anwältin des Antragstellers eine Entschädigung in Höhe von 200 Franken erhält.
Urteil:
Das Urteil wurde am 7. Januar 2025 in Lausanne gefällt.