Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_623/2022 vom 9. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_623/2022 vom 9. Dezember 2024:

Sachverhalt: Das Urteil betrifft die geplante Umnutzung der Alp Sprella in eine SAC-Hütte in der Gemeinde Val Müstair. Das ursprüngliche Bauvorhaben des Club Alpin Schwizer (SAC) wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Die Erneuerung und Umnutzung wurde 2021 von der Gemeinde und dem Amt für Raumentwicklung Graubünden bewilligt. Umweltschutzorganisationen wie WWF Schweiz und Pro Natura reichten daraufhin Beschwerde ein, die vom Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden abgewiesen wurde. Die Umweltschützer legen dar, dass die Bewilligung für das Bauprojekt gegen Naturschutzgesetze verstoße und die Baueinsprache wurde schließlich bis zum Bundesgericht gebracht.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellt fest, dass das Vorhaben rechtlich anfechtbar ist und dass die Beschwerdeführer (WWF und Pro Natura) zur Beschwerde berechtigt sind. Es kommt zu einer gründlichen Prüfung der Standortgebundenheit des Bauprojektes nach Art. 24 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Das Bundesgericht erkennt, dass die Vorinstanz zu Unrecht die Standortgebundenheit bejaht hat, da das Bauprojekt nicht erforderlich ist, um die Bergsporttätigkeiten zu ermöglichen und es alternative Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe gibt. Darin liegt eine erhebliche Verletzung des RPG und der Hinweise zum Natur- und Landschaftsschutz.

Das Bundesgericht hebt die Entscheide der Gemeinde Val Müstair und der kantonalen Behörden auf und erklärt die Baubewilligung für unbegründet. Damit entschieden die Richter, dass der gewünschte Hüttenneubau nicht notwendig ist und keine überwiegenden Interessen die Errichtung unterstützen. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdegegner auferlegt und die Entscheidung zur Neuverlegung der Kosten und Entschädigung wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Fazit: Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Umweltschutzorganisationen gutgeheißen. Die Baubewilligung für die geplante SAC-Hütte wurde aufgehoben, da das Projekt nicht standortgebunden und den Anforderungen des RPG nicht entsprechend ist.