Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_625/2024 vom 12. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (6B_625/2024) Sachverhalt:

A._ wurde wegen Vergewaltigung verurteilt und zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, unter Anrechnung zweier Tage Untersuchungshaft, sowie fünf Jahren Landesverweisung verurteilt. Er hatte sich im April 2020 an B._, der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin, vergangen. Die Umstände der Tat beinhalteten eine Schlafzimmereingliederung, bei der A._ trotz eines klaren Verbots von B._ körperliche Gewalt anwandte und sie zur sexuellen Handlung zwang.

Erwägungen:
  1. Verurteilung wegen Vergewaltigung: A._ machte geltend, es hätte kein Einvernehmen gegeben und die Gerichtsurteile seien irrational. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz die Beweise, insbesondere die Aussagen der Opfer, korrekt gewürdigt und die Glaubwürdigkeit der Parteien richtig beurteilt hatte. Die Angaben von B._ wurden als konsistent und glaubhaft angesehen, im Gegensatz zu den mehrfachen, sich widersprechenden Aussagen von A.__.

  2. Strafmaß: Trotz der Bitte von A.__ um ein milderes Strafmaß, hatte das Gericht die Schwere der Tat, die Gefährdung des Opfers und seine Vorgeschichte berücksichtigt. Die Strafe und die Dauer der landsverweisenden Maßnahmen wurden im Rahmen legaler Spielräume festgelegt.

  3. Landsverweisung: A._ argumentierte, dass eine Ausweisung unverhältnismäßig sei, da er in der Schweiz seit vielen Jahren lebt und Familie hat. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Schwere des Verbrechens (Vergewaltigung) und die fehlende Reue von A._ die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdeten und die Interessen des Staates die persönlichen Interessen des Verurteilten überwiegen.

  4. Entscheidung: Das Bundesgericht wies den Rekurs zurück, da keine Rechtsverletzungen festgestellt werden konnten. Die Feststellungen der Vorinstanz wurden als tragfähig beurteilt, und die verhängte Strafe sowie die Ausweisung seien verhältnismäßig.

Insgesamt wurde die Entscheidung der Vorinstanz, A._ zu verurteilen und auszuweisen, vom Bundesgericht aufrechterhalten, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren und die rechtlichen Standards nicht verletzt wurden. A._ muss die Gerichtskosten tragen.