Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
A._ wurde im August 2023 von einem Amtsgericht im Kanton Waadt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe und einer Entschädigung von 20'000 Franken an die Hinterbliebenen eines Motorradfahrers verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 24. August 2021, als A._ in seiner Autovorsicht an einer Kreuzung mit eingeschränkter Sicht aufgrund von Vegetation und Sicherheitsschildern nicht bemerkte, dass ein Motorrad entgegenkam, während er abbiegen wollte. Bei dem Zusammenstoß wurde der Motorradfahrer E.B.__ schwer verletzt und starb wenig später.
A._ legte Berufung gegen das Urteil ein, die jedoch im März 2024 von der kantonalen Strafjustiz abgewiesen wurde. Die Berufungsinstanz bestätigte die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts und wies darauf hin, dass A._ eine Sorgfaltspflicht verletzt hatte, indem er zu schnell die Kreuzung überquerte.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Verletzung des Anklageprinzips: A._ führte an, dass das ursprüngliche Anklagedokument nicht ausreichend präzise gewesen sei, um ihm die Vorwürfe verständlich zu machen. Das Bundesgericht wies dies zurück, da das Anklagedokument ausreichend Informationen über den Tatort, die Tatumstände und die gesetzlichen Bestimmungen enthielt, was es A._ ermöglichte, sich wirksam zu verteidigen.
Würdigungen der Beweise: A._ argumentierte, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz willkürlich sei und das Prinzip "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) verletzt wurde. Das Bundesgericht stellte fest, dass es an die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist, solange diese nicht nachweislich fehlerhaft sind. Die Vorinstanz hatte zu Recht festgestellt, dass A._ bei seiner Fahrweise gegen die Verkehrsregeln verstoßen und die Vorfahrt des Motorradfahrers missachtet hatte.
Fahrlässige Tötung: Das Gericht bestätigte, dass A._ durch seine unvorsichtige Fahrweise einen direkten Beitrag zum tödlichen Unfall geleistet hatte. Insbesondere seine Entscheidung, die Kreuzung nicht mit gebotener Vorsicht zu überqueren, führte zur Kollision. Das Bundesgericht war der Auffassung, dass die Vorinstanz korrekt zu dem Ergebnis gekommen sei, dass A._ fahrlässig gehandelt und dadurch die Verletzungen des Motorradfahrers verursacht habe.
Entscheid:
Der Rekurs von A.__ wurde abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt.
Das Urteil bestätigt, dass fußgängerische und fahrerische Sorgfaltspflichten in Verkehrssituationen sowohl in Bezug auf die eigene Sicherheit als auch die Sicherheit anderer absoluten Vorrang haben.