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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_273/2024 vom 26. November 2024:
Sachverhalt: Die C._ SA plant auf den Grundstücken in S._, die zur Wohnzone R7 gehören, den Abriss bestehender Gebäude und den Bau von drei neuen Wohngebäuden mit insgesamt 31 Wohnungen, einem Gastronomiebetrieb, einer Tiefgarage und einem Wellnessbereich. Der Bauantrag stieß auf Widerstand von Seiten der Comunione dei comproprietari des nahegelegenen Condominio A.__. Trotz dessen wurde die Baugenehmigung am 3. Dezember 2019 erteilt und später auch vom Ticinesi Staatsrat bestätigt. Die Comunione dei comproprietari erhob daraufhin beim Verwaltungsgericht des Kantons Tessin Beschwerde, die abgewiesen wurde. Sie wandte sich schließlich an das Bundesgericht, mit dem Ziel, die Genehmigung aufzuheben.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs rechtzeitig und zulässig ist, da die Comunione dei comproprietari legitimiert ist. Es wurde jedoch festgestellt, dass der subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht stattgegeben werden kann, da der ordentliche Rechtsweg offen steht.
Mangelnde substanziierung der Vorwürfe: Die Rekurrentin brachte vor, dass die Vorinstanz die Tatsachen willkürlich festgestellt und das Recht verletzt habe. Das Bundesgericht wies jedoch darauf hin, dass die Rekurrentin nicht konkret darlegen konnte, inwiefern die Vorinstanz die Fakten und rechtlichen Bestimmungen falsch bewertet habe.
Unparteilichkeit und Prüfung von Ausstandsanträgen: Das Bundesgericht argumentierte, dass die Entscheidungen des Staatsrates als nicht-gerichtliche Behörden nicht dem Art. 30 der Bundesverfassung unterliegen und dass die Vorinstanz keinen Verfahrensfehler begangen hat, indem sie nicht die Namen aller in die Entscheidung involvierten Beamten preisgab.
Arbiträre Tatsachenfeststellung: Die Rekurrentin brachte zusätzliche Vorwürfe vor, jedoch konnte sie nicht substantiell darlegen, warum die Tatsachen, wie sie von der Vorinstanz festgestellt wurden, als willkürlich gelten sollten.
Missbrauch des Ermessens der Vorinstanz: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz das Ermessen nicht überschritt, sondern die Entscheidungen der Gemeinde valide bestätigte.
Überprüfung der Baugenehmigung und Rolle der kommunalen Planung: Das Gericht entschied, dass ein präventiver Überprüfungsprozess des bestehenden Bauplans nicht notwendig war. Es bestätigte, dass die vorgelegten Rahmenbedingungen und Statistiken von der Vorinstanz berücksichtigt wurden und es keine faktischen Hinweise für eine Überprüfung des Bebauungsplans gab.
Entscheid: Das Bundesgericht erklärte den subsidiären Verfassungsbeschwerde für unzulässig und wies den Hauptbeschwerde zurück. Die Gerichtskosten wurden der Rekurrentin auferlegt, und sie muss die gegnerische Partei entschädigen.
Insgesamt bestätigte das Bundesgericht die Entscheidung der Vorinstanzen und die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung.