Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_63/2024 vom 2. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_63/2024 Sachverhalt:

Die Gemeinde Lucens besitzt die Parzelle Nr. 1194, die in einer Villa-Zone liegt und teilweise als Gefahrenzone für Erdrutsche klassifiziert ist. C._ SA beantragte die Genehmigung zum Bau von zwei zusammenhängenden Villen auf dieser Fläche. Nach mehreren Prüfungen und Berichten von zuständigen Behörden erteilte die Gemeinde am 5. Dezember 2022 die Baugenehmigung, trotz Einsprüchen von den Nachbarn A._ und B.A.__, die sich gegen den Bau wehrten.

Die genannten Nachbarn reichten daraufhin ein Rechtsmittel bei der kantonalen Verwaltungsgerichtshof ein, das jedoch am 9. Januar 2024 abgelehnt wurde. Die Nachbarn (Recourants) legten daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein, mit dem Ziel, die Entscheidung aufzuheben.

Erwägungen:
  1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs wurde als zulässig erachtet, da er gegen eine finale Entscheidung im Bereich des Baurechts gerichtet war und die Rekurrenten als direkte Nachbarn ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung der Entscheidung hatten.

  2. Vorwurf der Befangenheit: Die Rekurrenten führten an, dass der Direktor einer konsultierten Institution (AISTBV) befangen sei, da er auch für das Bauunternehmen tätig sei. Das Bundesgericht entschied, dass hier keine ausreichenden Beweise für eine Befangenheit vorgetragen wurden. Die vorhergehenden Instanzen hatten keine Anzeichen für ein fehlerhaftes Vorgehen festgestellt.

  3. Einhaltung der Abstandsregeln: Die Rekurrenten machten geltend, dass der Bau gegen die Abstandsregelungen der Gemeinde verstößt. Das Gericht bestätigte die Beurteilung der kantonalen Instanz, dass die Abstandsregelungen eingehalten wurden, und argumentierte, dass kleine Strukturen wie Terrassen und Mauern nicht die gesetzlichen Abstände beeinträchtigen.

  4. Zugang zu den Gebäuden: Ein weiterer Vorwurf betraf den Zugang zu den Unterkünften über die Tiefgaragen. Das Gericht erklärte, dass dieser Einwand zu spät vorgebracht wurde, um noch berücksichtigt zu werden.

  5. Baurechtliche Anforderungen: Die Rekurrenten behaupteten, dass ein geotechnischer Bericht vor der Genehmigung verlangt hätte werden müssen. Das Gericht stellte fest, dass dies nicht erforderlich war und dass die Gemeinde über angemessene Sicherheitsvorkehrungen verfügt.

Urteil:

Das Bundesgericht wies den Rekurs ab. Die Gerichtskosten in Höhe von 4.000 Franken wurden den Rekurrenten auferlegt. Es wurden keine Kosten an die andere Partei oder an die Gemeinde vergeben, da sie keine Rechtsschriften eingereicht hatten.

Fazit:

Die Entscheidung des Bundesgerichts stellte fest, dass die Baugenehmigung der Gemeinde gerechtfertigt war und die Beschwerden der Nachbarn unbegründet sind. Die verschiedenen Forderungen und Einsprüche wurden als nicht ausreichend erwiesen, um die bestehende Genehmigung in Frage zu stellen.