Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1055/2023 vom 2. Dezember 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Urteils 6B_1055/2023 und 6B_1056/2023 des Bundesgerichts

Sachverhalt:

A._ wurde im Jahr 2022 vom Tribunal de police des Littoral et du Val-de-Travers wegen Abusus von Vertrauen (Betrug) und falschen Urkunden zu 12 Monaten Gefängnis mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Zudem wurde er verurteilt, B._ SA einen Betrag von 25'346.70 CHF zu zahlen. Im Jahr 2023 reduzierte das Tribunal cantonal diese Strafe auf 6 Monate und die zu zahlende Entschädigung auf 12'670 CHF. A.__ legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

In zwei Hauptvorwürfen wird A._ zur Last gelegt, als Mitgeschäftsführer der D._ in mehreren Transaktionen über 200'000 CHF aus der Kasse entnommen zu haben, um persönliche Vergnügungen zu finanzieren. Außerdem wird ihm vorgeworfen, als Buchhalter der B.__ SA unrechtmäßig mindestens 50'000 CHF abgehoben zu haben.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Geist des Verfahrens: Da beide Beschwerden gegen dasselbe Urteil gerichtet sind und sich auf dieselben Sachverhalte beziehen, wurden sie zusammen behandelt.

  2. Vorbringen von A.__: A.__ bestreitet vehement seine Schuld und erhebt vor allem Einwände gegen die Beweiserhebung und die Feststellungen der Tatsachen durch die Vorinstanz. Der Bundesgerichtshof prüfte diese Argumente unter dem Recht der Bundesverfassungen, insbesondere des Verbots der Willkür.

  3. Erkenntnisse der Vorinstanz: Das Gericht stellte fest, dass A._ in mehreren Fällen Geld aus der Kasse der D._ entnommen hatte. Diese Tätigkeiten wurden außerhalb seiner Befugnisse als Geschäftsführer durchgeführt, und er hatte diese Entnahmen bewusst in der Buchhaltung nicht verbucht.

  4. Schlussfolgerungen über das Vorliegen von Abus und Bereicherung: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ entgegen seiner Behauptungen die Gelder unrechtmäßig verwendet hatte, ohne die Absicht zu haben, diese zurückzuzahlen. Der Argumentation, er hätte die Beträge rechtzeitig zurückerstatten können (Ersatzbereitschaft), konnte nicht gefolgt werden.

  5. Entscheid des Bundesgerichts: Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A._ ab und bestätigte die vorinstanzlichen Urteile. Im Gegensatz dazu wurde die Beschwerde von B._ SA akzeptiert, da das Gericht der Ansicht war, dass B.__ SA zu Unrecht nicht die volle Entschädigung für die ihr entstandenen Kosten erhielt. Der Fall wurde zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

  6. Kostenverteilung: A._ wurde verurteilt, die Gerichtskosten zu tragen, und es wurde eine Entschädigung für die Kosten der B._ SA festgelegt.

Fazit: Die Urteile in Bezug auf A._ wurden weitestgehend bestätigt, während das Urteil zugunsten von B._ SA angepasst und an die Vorinstanz zur Neuentscheidung zurückverwiesen wurde.