Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_253/2023 vom 25. November 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_253/2023 Sachverhalt:

Im Jahr 2006 verabschiedete der Gemeinderat von Sierre einen Entwurf für die städtebauliche Planung des Stadtzentrums, der auf die Verbesserung der Mobilität und die Förderung sanfter Verkehrsarten abzielte. Im Rahmen der Planung wurde ein Projekt zur Änderung der Verkehrssignalisation im Bereich des Hotel de Ville veröffentlicht. Dies beinhaltete die Einführung einer Fußgängerzone, die Einrichtung einer permanenten Beidrichtungsstraße in der Centralstraße und eine Einbahnregelung in der Straßen Caractères. Die betroffenen Anwohner, A._ und B.A._, sowie C.__, beschwerten sich über die Beidrichtungsstraße.

Die Cantonale Signalisation Commission (CCSR) genehmigte am 29. Oktober 2020 die vorgeschlagenen Änderungen, was von den Beschwerdeführern angefochten wurde. Der Staatsrat wies den Rekurs gleichzeitig zurück, da das Projekt als einfache Änderung der Verkehrssignalisation angesehen wurde und nicht eine umfassendere Planung erforderte.

Erwägungen des Bundesgerichts:

Die Anwohner klagten vor dem Bundesgericht und argumentierten, dass das Projekt eine spezielle Planung erfordere, die nicht eingehalten wurde. Das Bundesgericht stellte fest, dass die betreffenden Änderungen, obwohl sie Verkehrsverlagerungen mit sich brachten, keine signifikanten Auswirkungen auf den Raum oder die Umwelt hatten, die eine spezielle Planungsverfahren notwendig gemacht hätten.

Die Richter wiesen die Argumentation zurück, dass das Projekt nicht in den Rahmen der notwendigen Planungen falle, da es sich um Maßnahmen handelte, die laut nationalem Recht auch ohne eine umfassende Planungsphase durchgeführt werden konnten. Zudem wurde die Beschwerde bezüglich der Lärmschutzvorschriften abgelehnt, da in den vorbereitenden Berichten nachgewiesen wurde, dass die zulässigen Immissionsgrenzen auch nach den Änderungen des Verkehrs eingehalten würden.

Das Bundesgericht entschied schließlich, dass die Anfechtung der Anwohner unbegründet war, und bestätigte die vorhergehenden Entscheidungen der kantonalen Behörden. Die Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdeführern auferlegt.

Ergebnis:

Der Rekurs der Anwohner wurde abgewiesen, und ihnen wurden die Verfahrenskosten auferlegt, da ihre Argumente gegen die Genehmigung der Verkehrsanpassungen nicht stichhaltig waren.