Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: A._, ein in der Schweiz lebender spanischer Staatsangehöriger, wurde vom Strafgericht des Kantons Genf am 31. Mai 2023 wegen sexueller Handlungen mit einer Person, die nicht in der Lage war, ihren Willen zu äußern oder sich zu widersetzen, gemäß Artikel 191 des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 6 Monate ohne Bewährung, und wurde für 5 Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Zudem wurde ihm eine Entschädigung von 8.000 CHF an die Geschädigte, B._, auferlegt. A.__ legte gegen das Urteil Berufung ein, die am 1. März 2024 von der genferischen Strafkammer abgelehnt wurde.
Fakten: Die Vorfälle ereigneten sich in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni 2022, als B._, nach Konsum von Alkohol, bei A._ übernachtete. A._ handelte unangemessen, während B._ bewusstlos war, was zur Anklage führte. A._ bestritt die Vorwürfe und behauptete, B._ hätte dem sexuellen Kontakt zugestimmt.
Entscheidungen des Gerichts: Der Bundesgerichtshof wies die Berufung von A._ zurück. Das Gericht befand, dass die kantonalen Richter die objektiven und subjektiven Elemente des Deliktes korrekt festgestellt hatten. Die vorgelegten Beweise, insbesondere die Aussagen von B._, wurden als glaubwürdig erachtet, während die Ausreden von A._ als unzulänglich angesehen wurden. Das Urteil bestätigte, dass B._ zum Zeitpunkt der Handlung nicht in der Lage war, sich zu wehren, da sie sowohl betrunken als auch schlafend war.
Strafe und Ausweisung: A._ beanstandete die Schwere der Strafe und die Entscheidung zur Ausweisung. Das Gericht stellte fest, dass die Schwere des Verbrechens und die Vorstrafen von A._ die externe Interessenlage zugunsten seiner Ausweisung verstärken. Es fand, dass seine persönlichen Umstände nicht ausreichten, um von der gesetzlichen Ausweisungspflicht abzusehen.
Fazit: Das Bundesgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen, wies den Rekurs ab und sprach A.__ die Kosten des Verfahrens zu. Dies illustriert die strengen rechtlichen Standards im Umgang mit sexuellen Übergriffen und die Balance zwischen individuellem Rechtsschutz und öffentlichem Interesse an sicherheitspolitischen Maßnahmen.