Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024:

Sachverhalt: Die Swisscom (Schweiz) AG beantragte eine Baubewilligung zur Erweiterung und Änderung der bestehenden Mobilfunkantennenanlage auf dem Dach eines Klinikgebäudes in Zürich. Die Baubehörde genehmigte den Antrag. Der Beschwerdeführer A._, ein Anwohner der Umgebung, legte dagegen Rekurs ein, der von verschiedenen Instanzen, einschließlich dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, abgewiesen wurde. A._ wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, um die vorherigen Urteile aufzuheben und forderte die Einholung eines Amtsberichts zu den adaptiven Antennen.

Erwägungen: 1. Zulässigkeit der Beschwerde: Das Bundesgericht erkannte die Beschwerde als zulässig an, da A.__ ein schützenswertes Interesse hat.

  1. Rechtsgesetzliche Prüfungen: Es wurde die rechtliche Basis für das Vorgehen der Behörden überprüft, insbesondere im Hinblick auf das Umweltschutzgesetz und die Bestimmungen zur nichtionisierenden Strahlung (NIS). Die Gerichte beurteilten, ob der Korrekturfaktor bei den adaptiven Antennen rechtens war und ob die zugrunde liegenden Berechnungsmethoden den gesetzlichen Rahmen nicht überschritten.

  2. Adaptive Antennen: Das Bundesgericht erkannte die besonderen Eigenschaften von adaptiven Antennen an, die eine gezielte Signalübertragung ermöglichen. Diese Antennen sind im Vergleich zu konventionellen Antennen weniger strahlenbelastend für die Umgebung, was die Einführung eines Korrekturfaktors zur Anpassung der zulässigen Sendeleistung rechtfertigte.

  3. Korrekturfaktor und Sicherheitsmargen: Die Anpassungen des Korrekturfaktors wurden als sinnvoll erachtet, um ein angemessenes Schutzniveau zu erhalten. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Revision des NISV keine Sicherheitseinbußen mit sich brachte, sondern die bestehenden Sicherheitsmargen weiterhin notwendig sind.

  4. Qualitätssicherungssystem: Der Beschwerdeführer äußerte Bedenken bezüglich der Effektivität des Qualitätssicherungssystems. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass das Qualitätssicherungssystem ausreichend ist, um die Einhaltung der Grenzwerte auch bei adaptiven Antennen zu überprüfen.

  5. Wissenschaftliche Grundlagen und Grenzwerte: A.__ wies auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse hin und forderte eine Neubewertung der Grenzwerte. Das Bundesgericht bestätigte, dass die bisherigen Grenzwerte weiterhin ausreichend sind und auf anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen basieren, einschließlich der Einschätzungen der international anerkannten ICNIRP.

Entscheidung des Bundesgerichts: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und erklärte, dass die angefochtenen Urteile nicht rechtswidrig seien. Die Gerichtskosten in Höhe von 4.000 CHF wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.