Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_231/2024 vom 3. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_231/2024, 8C_258/2024 vom 3. Dezember 2024

Sachverhalt: A.__, ein 1975 geborener Bauarbeiter, war bei der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) gegen Unfälle versichert. Am 12. März 2012 verletzte er sich bei einem Arbeitsunfall am linken Hand, was eine medizinische Behandlung nach sich zog. Im Jahr 2014 wurde ihm eine Integritätsschadenentschädigung von 12,5 % gewährt. Nach Rückkehr zur Arbeit gab es im Jahr 2016 eine erneute gesundheitliche Verschlechterung, und 2017 erhielt er eine Invalidenrente von 20 %.

A.__ beantragte 2018 eine Überprüfung seiner Rentenentscheidung aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands, auch im Hinblick auf seine rechte Hand. Die CNA wies diesen Antrag zurück, führte jedoch später eine medizinische Expertise durch, die zu einem angepassten Invaliditätsgrad und einer erhöhten Entschädigung führte. Im März 2024 entschied das Gericht, ihm eine Rente von 36 % ab dem 1. August 2018 zu gewähren und zusätzlich eine Invalidenentschädigung zu gewähren.

Erwägungen des Gerichts: Das Bundesgericht entschied über zwei miteinander verbundene Rechtsmittel: Eins von A.__ und eins von der CNA. Es stellte fest, dass beide Rechtsmittel zulässig waren und die bestehenden medizinischen Gutachten entsprechend gewürdigt wurden. Die Kammer der Sozialversicherungsgerichte hatte letztlich den Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dem ursprünglichen Unfall bestätigt, jedoch die Einstufung in Bezug auf den Invaliditätsgrad und mögliche Entschädigungen aufgrund psychischer Beeinträchtigungen abgelehnt.

Das Gericht erklärte, dass A.__ durch die psychischen Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Unfall standen, keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen hatte, da der erforderliche adäquate Kausalzusammenhang nicht gegeben war.

In Bezug auf die Rentenhöhe wurde die Invalidität auf 30 % festgelegt. Es stellt klar, dass die CNA die Kostentragung im Hinblick auf die vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen und die Arbeitsfähigkeit des Klägers nicht erfolgreich anfechten konnte.

Das Gericht wies den Antrag auf Unterstützung im Verfahren zurück, da Zweifel an der Bedürftigkeit des Klägers bestanden, und entschied die Kosten des Verfahrens entsprechend.

Insgesamt wurde die Rente von A.__ auf 30 % ab dem 1. August 2018 und eine zusätzliche Entschädigung für die Invalidität beschlossen.