Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_77/2024 vom 3. Dezember 2024

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Das Bundesgericht hat am 3. Dezember 2024 in der Sache 4A_77/2024 ein Urteil gefällt, das sich mit einem Streit um die Rückzahlung von Darlehen befasst. Die Kläger, B._ und A._, hatten Darlehen an ihren Sohn D._ und seine Ex-Ehefrau C._ vergeben, beanspruchen jedoch die Rückzahlung von C.__, von der sie mehr als 190.000 Franken fordern.

Der Fall umfasst folgende wesentliche Punkte:

  1. Familien- und Geschäftshintergrund: D._ und C._ waren während ihrer Ehe Teilhaber eines Gastronomiebetriebs, der über eine Aktiengesellschaft lief. Sie hatten persönliche Darlehen aufgenommen, um das Eigenkapital der Gesellschaft zu decken.

  2. Darlehensverträge: Die Kläger hatten D._ und C._ unterschiedliche Darlehen gewährt. Ein Vertrag über 60.000 Franken wurde im Jahr 2012 mündlich mit D.__ abgeschlossen, weitere Darlehen über 100.000 Franken folgten in 2013. Ein weiteres Darlehen über 40.000 Franken wurde 2015 an die Gesellschaft ausgezahlt.

  3. Gerichtliche Entscheidungen: In erster Instanz wurde der Antrag abgewiesen, und die Berufungsinstanz bestätigte diese Entscheidung, da C._ nicht persönlich für die Darlehen haftete. Die Behauptung, dass D._ im Namen einer sogenannten "Gesellschaft einfachen Rechts" gehandelt habe, konnte nicht bewiesen werden. Die vorliegenden Verträge wurden nicht mit C._, sondern nur mit D._ abgeschlossen, und die Voraussetzungen für eine solidarische Haftung aufgrund einer solchen Gesellschaft waren nicht gegeben.

  4. Bundesgerichtsentscheidung: Das Bundesgericht entschied, dass die angefochtenen Tatsachen und rechtlichen Schlussfolgerungen der Vorinstanz nicht offensichtlich unrichtig oder willkürlich waren. Der Vorwurf der Ungerechtigkeit in der Feststellung, dass C.__ nicht als Schuldnerin der Darlehen angesehen werden kann, wurde zurückgewiesen.

Das Urteil gipfelt in der Ablehnung des Rechtsmittels der Kläger und der Verurteilung zur Zahlung der Gerichtskosten sowie zur Zahlung von Anwaltskosten an die Beklagte C.__.