Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_311/2024 vom 3. Dezember 2024

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Das Bundesgerichtsurteil 2C_311/2024 betrifft einen Rechtsstreit zwischen der A.__ Sàrl und der Direction générale du développement économique, de la recherche et de l'innovation (DG DERI) des Kantons Genf bezüglich der Rückforderung einer finanziellen Unterstützung im Rahmen der Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie.

Sachverhalt:
  • A.__ Sàrl ist seit 2018 im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen und betreibt einen Cabaret-Dancing, der aufgrund von Covid-19 von 1. Januar bis 26. Juni 2021 geschlossen bleiben musste.
  • Die Gesellschaft beantragte finanzielle Unterstützung aufgrund der erlittenen Ausfälle. Im April 2021 erhielt sie eine Unterstützung von 414.715,70 CHF auf Grundlage vorläufiger Fixkosten von 711.942 CHF.
  • Im Oktober 2021 stellte sie eine neue Anfrage mit definitiven Fixkosten in Höhe von 993.098 CHF, woraufhin das Departement die Unterstützungsberechnung überarbeitete und die Rückzahlung von 150.135,50 CHF forderte, da geringere Fixkosten angenommen wurden.
  • Nach weiteren Ablehnungen und einem Gerichtsverfahren wies die Cour de justice am 14. Mai 2024 den Rekurs der Gesellschaft zurück.
Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs wurde fristgerecht und formgerecht eingereicht. Das Bundesgericht entschied, dass der Rekurs materiell begründet ist, jedoch die Feststellungen der Vorinstanz zum Betrag der Fixkosten umstritten sind.

  2. Ausgestaltung des Rückforderungsanspruchs: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung solcher finanziellen Hilfen wurden vom Bundesgericht als angemessen erachtet, insbesondere, dass es eine Aufforderung zur Rückzahlung gab, da festgestellt wurde, dass die empfangene Unterstützung auf einem überhöhten Betrag beruhte.

  3. Der Vorwurf der Willkür: Die A._ Sàrl wies darauf hin, dass die Cour de justice einige ihrer Kostenposten willkürlich ausgeschlossen habe. Das Bundesgericht stellte fest, dass es nicht inkompetent sei, das Vorgehen der Vorinstanz zu überprüfen, betrachtete jedoch die Argumentation der A._ Sàrl als nicht hinreichend substantiiert.

  4. Schlussfolgerung und Kostenentscheidung: Das Bundesgericht wies den Rekurs ab, was bedeutete, dass die Rückforderung legitim war. Zudem wurden die Gerichtskosten der A.__ Sàrl auferlegt.

Insgesamt bestätigte das Bundesgericht die Priorität der gesetzlichen Grundlagen zur finanziellen Unterstützung während der Covid-19-Pandemie und entschied, dass die Rückforderung gerechtfertigt sei, basierend auf einer ausreichenden rechtlichen Grundlage und unter Berücksichtigung der in den Gesetzen festgelegten Kostenarten.