Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_451/2023 vom 2. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_451/2023 Sachverhalt:

A._, ein italienischer Staatsbürger, erhielt im April 2017 vom Ufficio dell'assicurazione per l'invalidità per gli assicurati residenti all'estero (UAIE) eine ganze Invalidenrente ab dem 1. Oktober 2016, basierend auf einer 100%igen Erwerbsunfähigkeit. Im April 2019 begann die UAIE eine Überprüfungsprozedur. Eine medizinische Begutachtung ergab, dass A._ seit dem 12. November 2019 in einer passenden Tätigkeit wieder 100% arbeitsfähig war. Daraufhin hob die UAIE die Invalidenrente zum 1. August 2021 auf.

A.__ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, das ihm am 16. Juni 2023 recht gab und die Wiedereinstellung der Rente anordnete, woraufhin die UAIE am 13. Juli 2023 den Bundesgerichtshof anruft.

Erwägungen:
  1. Entscheidungsfähigkeit: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anfechtbar ist. Es prüfte die anwendbaren Gesetze und stellte fest, dass die Regelungen der Invalidenversicherung zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung im Jahr 2021 zu berücksichtigen sind.

  2. Rechtliche Grundlagen: Das Verfahren der Überprüfung basiert auf Art. 17 LPGA, der verlangt, dass eine wesentliche Veränderung der Invalidität nachgewiesen werden muss, damit eine Rente ausgesetzt oder reduziert werden kann.

  3. Bewertung der gesundheitlichen Situation: Das Bundesgericht entschied, dass die Bewertung des Bundesverwaltungsgerichts zur Stabilität von A._s Gesundheitszustand und der damit verbundenen Arbeitsfähigkeit nicht haltbar ist. Die Experten hatten festgestellt, dass A._ ab November 2019 stabil und voll arbeitsfähig war.

  4. Kritik an der früheren Entscheidung: Das Gericht wies die Argumente des Bundesverwaltungsgerichts zurück, die darauf basierten, dass keine signifikante Verbesserung des Gesundheitszustands nachgewiesen sei. Die medizinische Fachbegutachtung wurde als gründlich und umfassend beurteilt und muss anerkannt werden.

  5. Entscheidung des Bundesgerichts: Das Bundesgericht hob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf und bestätigte die Entscheidung der UAIE. Die Invalidenrente wurde als zu Unrecht beibehalten angesehen und der UAIE war es gestattet, diese aufgrund der festgestellten Veränderungen zum 1. August 2021 einzustellen.

Ergebnis:

Der Rekurs wurde angenommen, und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde aufgehoben. Die ursprüngliche Entscheidung der UAIE wurde bestätigt. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, und die Angelegenheit wurde an das Bundesverwaltungsgericht zur Regelung der Kosten in der vorhergehenden Verfahren zurückverwiesen.