Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_364/2024 vom 2. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (6B_364/2024)

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A.A. wurde am 18. August 2023 von der Polizei des Bezirks Broye und Nord-Vaud wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch verurteilt. Die Vorwürfe basieren auf einem Vorfall vom 2. Mai 2022, bei dem A.A. in einen Streit mit ihren Nachbarn C. und D. geriet, der sich um eine Grenzüberbausituation drehte. A.A. beleidigte schließlich ihre Nachbarn und drang trotz Aufforderung, das Haus zu verlassen, in die Wohnung ein. Zudem beschädigte sie eine Palisade. Sie wurde zu 45 Tagessätzen Geldstrafe und einer Geldstrafe von 300 Franken verurteilt.

Erwägungen des Bundesgerichts: A.A. erhob am 6. Mai 2024 Beschwerde beim Bundesgericht und legte vor, ihr Recht auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, da Beweise (Zeugen und Ortsbesichtigung) abgelehnt wurden. Des Weiteren argumentierte sie, dass das Urteil auf willkürlichen Feststellungen über die Tatsachen und einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung beruhe.

  1. Recht auf rechtliches Gehör: Das Bundesgericht stellte fest, dass das Gericht die abgelehnten Beweise als nicht entscheidungsrelevant erachtete und das rechtliche Gehör nicht verletzt wurde. Die vorhandenen Beweise erlaubten eine ausreichende Einschätzung der Situation.

  2. Willkür und Unschuldsvermutung: Das Gericht betonte, dass es an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden ist, es sei denn, diese seien offensichtlich falsch oder willkürlich. Das Gericht erkannte, dass die Beweise, insbesondere die Videoaufnahmen, ausreichend waren, um die Vorwürfe zu untermauern. Es wurde festgestellt, dass die beschuldigte A.A. sowohl den Hausfriedensbruch als auch die Sachbeschädigung begangen hatte. Ihre Argumentation über die Eigentumsverhältnisse zur beschädigten Palisade war rechtlich irrelevant, da auch wertlose Dinge im Strafrecht geschützt sind.

  3. Urteil: In der Endgerichtsverhandlung wurde A.A.s Beschwerde als unbegründet abgewiesen, die Kosten in Höhe von 3.000 Franken wurden ihr auferlegt, und das ursprüngliche Urteil wurde bestätigt.

Insgesamt konnte A.A. nicht nachweisen, dass die Vorinstanz in ihrem Urteil willkürlich oder in Verletzung ihrer Rechte hätten gehandelt.