Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_88/2024 vom 29. November 2024:
Sachverhalt: C._ und fünf weitere Mitbesitzer beantragten beim Gemeinderat von Sion die Genehmigung für den Bau von vier Doppelhäusern auf einem Grundstück in einer sensiblen Wohnzone. Ihr ursprünglicher Bauantrag wurde am 19. November 2020 abgelehnt, da das Projekt nicht ins Landschaftsbild passte. Nach einer Überarbeitung des Projekts genehmigte der Gemeinderat am 2. September 2021 den neuen Antrag und wies die Einsprüche von A._ und B._, Nachbarn des Bauvorhabens, zurück. A._ und B.__ legten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Staatsrat des Kantons Wallis ein, die jedoch abgewiesen wurde. Auch ihre Berufung vor dem kantonalen Gericht wurde in wesentlichen Teilen zurückgewiesen.
Erwägungen des Bundesgerichts: A._ und B._ reichten daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragten, das Urteil des kantonalen Gerichts aufzuheben und die Angelegenheit zur neuen Entscheidung zurückzuverweisen. Das Bundesgericht prüfte zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass die Beschwerdeführer als Nachbarn per Gesetz eine begründete Beschwerdeberechtigung haben.
Es wurde entschieden, dass das kantonale Gericht in zwei Punkten zu Unrecht die Beschwerdeberechtigung der Nachbarn verneinte. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Nachbarn ein praktisches Interesse an der Prüfung der Einhaltung von Grenzabständen und dem Umgang mit der natürlichen Geländetopographie haben, da diese Aspekte direkten Einfluss auf ihre Grundstücke und Wohnqualität haben könnten.
Das Bundesgericht annullierte daher das angefochtene Urteil und wies das kantonale Gericht an, die entsprechenden Punkte erneut zu prüfen.
Entscheid des Bundesgerichts: 1. Der Rekurs wurde angenommen, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Angelegenheit zur Neuprüfung an das kantonale Gericht zurückgegeben. 2. Die Gerichtskosten wurden den unterlegenen Beklagten auferlegt. 3. Den Beschwerdeführern wurde eine Entschädigung für die Kosten ihrer Rechtshilfe zugesprochen.
Schlussfolgerung: Das Urteil stellt heraus, dass Nachbarn in Baurechtsverfahren eine besondere Stellung einnehmen und ihr Interesse an der Einhaltung relevanter Vorschriften rechtlich geschützt ist.