Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_363/2024 vom 18. November 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (5A_363/2024 vom 18. November 2024) Sachverhalt:

Die Recourentin A._ wurde im Rahmen einer steuerlichen Pfändung in Genf von der kantonalen Finanzverwaltung des Staats Genf und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betroffen. Am 28. Mai 2019 wurden zwei Pfändungsanordnungen ausgesprochen, die sich gegen B._ richteten und auch Vermögenswerte umfassten, die A._ gehörten, darunter ein Konto bei C._ (Suisse) SA. Die Pfändungen wurden aufgrund steuerlicher Forderungen erlassen.

A._ hat zunächst nicht auf die Pfändungen reagiert, während andere Dritte, insbesondere F._ Limited und G._ Limited, Ansprüche auf die gesperrten Vermögenswerte erhoben. Erst am 23. Juni 2023 machte A._, vertreten durch ihren Anwalt, eine Herausgabe der Vermögenswerte auf dem Konto n° aaaaa geltend.

Nachdem die Behörden die Ansprüche von A._ als verspätet und möglicherweise missbräuchlich eingestuft hatten, wandte sich A._ an das Bundesgericht, um die Entscheidung der kantonalen Aufsichtsbehörde über die Pfändungen anzufechten.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde als fristgerecht und zulässig angesehen werden kann, da die Recourentin ein rechtliches Interesse hat (Art. 76 Abs. 1 LTF).

  2. Form und Frist der Herausgabewahrung: Das Gericht klärte, dass die Form der Herausgabeansprüche nicht spezifisch geregelt ist, jedoch die Erklärung klar und verständlich sein muss (Art. 106 LP). Eine verspätete Forderung stellt einen Verstoß gegen die Anforderungen der ordnungsgemäßen Prozessführung dar, insbesondere wenn die Forderung mehr als fünf Monate nach der Zwangsmaßnahme erhoben wird und dies in der Regel als verspätet betrachtet wird.

  3. Einschätzung der vorherigen Erklärungen: Das Bundesgericht befand, dass die vorherigen Erklärungen (z.B. vom 2. Oktober 2019 und 29. Mai 2020) A.__s Ansprüche nicht klar auf das strittige Konto bezogen hatten, weshalb sie nicht als gültige Herausgabeerklärungen akzeptiert werden konnten.

  4. Tatsächliche und rechtliche Betrachtung: Es wurde festgestellt, dass die Recourentin um die Pfändung der Vermögenswerte wusste und daher nicht nachweisen konnte, dass die spätere Erklärung vom 23. Juni 2023 nicht verspätet war. Das Gericht wies auf die Verantwortung des Dritten hin, um einen rechtzeitigen Anspruch geltend zu machen.

  5. Glaubwürdigkeit des Anspruchs und gute Treue: Die Recourentin versuchte zu argumentieren, dass die Reaktion der Behörden und das Einfordern formeller Anforderungen gegen die gute Treue verstoßen würden. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass es an der Recourentin lag, ihre Ansprüche rechtzeitig klar zu formulieren, und sie konnte keine spezifischen Versprechungen oder Zusicherungen seitens der Behörden nachweisen, auf die sie vertrauen konnte.

Entscheidung:

Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A.__ ab. Die Kosten des Verfahrens wurden ihr auferlegt, und es wurden keine Kosten für die Beklagten zugesprochen.

Fazit:

Das Urteil bekräftigt die Bedeutung der rechtzeitigen Geltendmachung von Ansprüchen und die Klarheit der entsprechenden Erklärungen im Rahmen von Pfändungsverfahren, um Missbrauch und Verzögerungen im Prozess zu vermeiden.