Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_930/2023 vom 14. November 2024

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Im Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts (5A_930/2023) vom 14. November 2024 ging es um einen Scheidungsfall zwischen den Eheleuten A.A. und B.A. Die Parteien sind seit 2004 verheiratet, haben drei gemeinsame Kinder und haben sich 2018 getrennt. Der Ehemann hatte 2020 ein einseitiges Scheidungsverfahren eingeleitet.

Im erstinstanzlichen Urteil wurde der Scheidung entsprochen und der Ehemann zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltsbeitrags von 4.000 CHF an die Ehefrau bis zu seinem Pensionierungsalter verurteilt. Die Ehefrau legte jedoch Berufung ein, worauf das Obergericht entschied, dass die Unterhaltszahlung auch über das Rentenalter hinaus fortzuführen sei, und die Verfahrenskosten von 10.000 CHF hauptsächlich der Ehefrau auferlegte.

Der Ehemann erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde gegen dieses Urteil und beantragte die Aufhebung der Entscheidung bezüglich der Unterhaltspflichten sowie eine Neuregelung der Verfahrenskosten. Er argumentierte, dass die Ehefrau ihre Ansprüche im Berufungsverfahren unzulässig erweitert habe.

Das Bundesgericht entschied, dass die Berufung in Bezug auf die Dauer des Unterhalts unzulässig war, da die unterinstanzliche Behörde die Zulässigkeit der geänderten Anträge nicht geprüft hatte. Das Gericht stellte fest, dass in dem vorherigen Urteil festgelegt wurde, dass die Unterhaltszahlungen bis zur Pensionierung des Ehemannes dauern. Daher wurde der Fall an die kantonale Behörde zurückverwiesen, um die Frage der Unterhaltsdauer und die Kostenverteilung erneut zu prüfen.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die gesamte Kostenlast der Ehefrau zuzuschreiben sei, und setzte die Kosten der Gerichtsverhandlungen sowie die Entschädigungen fest.

Zusammengefasst: Das Bundesgericht hob die Entscheidung des Obergerichts in Bezug auf den Unterhalt auf und wies den Fall zur Neuregelung zurück, während die Verfahrenskosten vollständig der Ehefrau auferlegt wurden.