Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_331/2024 vom 29. November 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_331/2024 vom 29. November 2024

Sachverhalt:

Der Fall betrifft A.__, einen 1993 geborenen Maurer, der am 27. Juli 2022 einen Arbeitsunfall erlitt, bei dem er etwa 3 Meter fiel und auf den Füßen aufkam. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) übernahm die Behandlung und stellte fest, dass er eine schwere Verletzung des rechten Sprunggelenks und eine Prellung der Lendenwirbelsäule hatte. Spätere bildgebende Untersuchungen zeigten eine kongenitale Erkrankung (Koalition calcanéo-naviculaire). Am 24. Mai 2023 wurde ein chirurgischer Eingriff zur Behandlung dieser Erkrankung durchgeführt.

Die CNA stellte am 26. Mai 2023 die Leistungen ein, da der behandelnde Arzt die Meinung vertrat, dass der Gesundheitszustand des Versicherten nach dem Unfall am 13. Januar 2023 restlos wiederhergestellt war. A.__ legte Einspruch ein, der jedoch abgelehnt wurde, nachdem die CNA die Entscheidung am 7. September 2023 bestätigte.

A._ erhob daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, welches seine Klage am 30. April 2024 abwies. Daraufhin legte A._ beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs gegen das Urteil des kantonalen Gerichts ist zulässig, da er fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form eingereicht wurde.

  2. Rechtsfragen: Der Streitfall dreht sich um den Anspruch des Beschwerdeführers auf Taggelder und die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen über den 24. Mai 2023 hinaus. Das Gericht wies darauf hin, dass die Beweislast für die fehlende Kausalität beimjenigen liegt, der eine solche Behauptung aufstellt.

  3. Kausalitätsprüfung: Das Gericht führte aus, dass die streitigen Gesundheitsprobleme entweder eine Folge des Unfalls sein könnten oder nicht. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass die Beschwerden noch im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

  4. Komplexes regionales Schmerzsyndrom (SDRC): Im Detail wurde dargestellt, wie das SDRC diagnostiziert wird. Die fraglichen Symptome traten jedoch erst mehr als zehn Monate nach dem Unfall auf, sodass das Gericht eine Kausalität mit dem ursprünglichen Unfall verneinte.

  5. Feststellungen der Gerichte: Das kantonale Gericht erkannte, dass die schmerzhafte Koalition des Sprunggelenks bereits vor dem Unfall existierte und dieser keine neuen, objektiv feststellbaren Verletzungen verursacht hatte. Das Gericht stützte sich auf die medizinischen Berichte und befand, dass die CNA zu Recht die Zahlungen einstellte.

  6. Entscheidung: Der Rekurs wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, da dessen Begründungen nicht ausreichten, um die vorangegangenen Entscheidungen zu widerlegen.

Insgesamt stellte das Bundesgericht fest, dass es keine nachgewiesene Kausalität zwischen dem Unfall und den späteren Gesundheitsbeschwerden gab, und bestätigte somit die vorangegangenen Urteile.