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Das Bundesgerichtsurteil (8C_793/2023) betrifft einen Rechtsstreit zwischen der A._ SA und der Caisse cantonale neuchâteloise d'assurance-chômage (CCN) bezüglich der Rückforderung von unrechtmäßig ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (RHT) für einen Mitarbeiter, B._.
Sachverhalt: A._ SA beantragte aufgrund von COVID-19-Maßnahmen RHT und erhielt diese für den Zeitraum vom 24. März 2020 bis 30. Juni 2022. Später stellte die CCN jedoch fest, dass B._, geboren 1954, nicht anspruchsberechtigt war, da er das Rentenalter erreicht hatte. Daraufhin forderte die CCN die Rückzahlung von 148.198,30 CHF, was A.__ SA anfocht. Die CCN argumentierte, dass der Anspruch auf RHT gemäß der gesetzlichen Regelung nicht bestand und wies das Einspruchsgesuch zurück.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass der eingereichte Rekurs form- und fristgerecht war und in die Prüfung einbezogen wurde.
Revisionsgründe: Es wurde geprüft, ob die CCN die Rückforderung rechtmäßig beschlossen hatte. Dabei wurde erwartet, dass die CCN die Arbeitsverhältnisse und die Ansprüche entsprechend der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben fordert. A.__ SA machte jedoch geltend, dass die CCN ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen sei.
Pflichten der CCN: Die Richter stellten fest, dass es keine spezifische Verpflichtung für die CCN gab, die Geburtsdaten der Mitarbeiter eigenständig zu überprüfen. Die Verantwortung zur Kontrolle lag auch bei A.__ SA, die alle relevanten Informationen bereitstellen musste.
Gute Glaubenspflicht: A._ SA argumentierte, sie habe in gutem Glauben gehandelt, da in den ersten Formularen keine ausdrückliche Altersgrenze erwähnt war. Das Gericht wies darauf hin, dass die Informationen zu RHT aus den Formularen klar waren und A._ SA seinen Informationspflichten nicht nachgekommen sei.
Urteil: Das Bundesgericht wies den Rekurs ab, da die Rückforderung der CCN auf einer rechtmäßigen Grundlage beruhte. A.__ SA wurde auch die Gerichtskosten auferlegt.
Das Bundesgericht bestätigte somit die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die RHT gewährt werden, und hob hervor, dass A.__ SA selbst verantwortlich war für die korrekte Angabe der Mitarbeiterdaten und die Überprüfung der Ansprüche.