Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_729/2024 vom 4. Dezember 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_729/2024 vom 4. Dezember 2024

Sachverhalt: Prof. Dr. med. A. wurde vorgeworfen, fahrlässig den Tod von C.C. verursacht zu haben. C.C. wurde am 31. Januar 2017 mit Bauchschmerzen ins Spital eingeliefert und operiert, wobei die Gallenblase entfernt wurde. Nach der Operation starb C.C. aufgrund einer inneren Blutung. Laut Anklage soll Prof. A. bei der Operation verschiedene Behandlungsfehler begangen haben, die zu diesem Tod führten.

Bisherige Entscheidungen: Das Kreisgericht verurteilte Prof. A. am 30. September 2021 wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe und Genugtuungszahlungen. Die Berufung des Professors wurde am 4. Juni 2024 vom Kantonsgericht abgewiesen. Daraufhin reichte Prof. A. eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Gericht bestätigte den objektiven Tatbestand der fahrlässigen Tötung. Es stellte fest, dass Prof. A. die Gallenblasenschlagader nicht korrekt verschlossen hatte, was zu der Blutung führte. Das Gericht wies darauf hin, dass die Sorgfaltspflicht eines Arztes im Einzelfall beurteilt werden muss und dass Prof. A. die Metallclips nicht ordnungsgemäß gesetzt hatte. Die medizinischen Gutachten bestätigten dies.

Die Entscheidung des Gerichtes basiert auf den medizinisch-technischen Normen und den Besonderheiten der durchgeführten Operation. Die Vorinstanz hatte die Beweismittel und Gutachten sorgfältig gewürdigt, und Prof. A.s Einwände, wie mögliche Fehler in der Operationstechnik oder Materialfehler, wurden als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass der Tod des Opfers durch das fehlerhafte Verhalten von Prof. A. verursacht wurde und dass eine hypothetische Kausalität zwischen seinem Verhalten und dem Tod gegeben war.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Sorgfaltspflichtverletzung eindeutig erfüllt waren. Prof. A. wurde zur Zahlung von Gerichtskosten verurteilt.