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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_963/2024
Sachverhalt: In diesem Fall beantragten mehrere Angeklagte die Ablehnung des Richters Patrick Stoudmann aufgrund eines Artikels, den er im Juni 2024 veröffentlicht hatte. Sie argumentierten, dass der Artikel seine Voreingenommenheit gegenüber Klimaaktivisten und damit seine Unparteilichkeit in den gegen sie laufenden Prozessen in Frage stelle. In den vorangegangenen Urteilen waren die Angeklagten wegen verschiedener Vergehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Straßenblockaden verurteilt worden.
Entscheidungen und Erwägungen: 1. Rückweisungsanträge: Das Bundesgericht erklärte die Beschwerden der Angeklagten gegen die Ablehnung der Rekusation als zulässig, da sie als Accusati die Ablehnung eines Richters anfechten durften.
Rechtsgrundlage der Rekusation: Die Richter wiesen auf die Bestimmungen des Schweizerischen Strafprozessrechts (Art. 56 lit. f CPP) hin, wonach ein Richter sich recusal muss, wenn er Anzeichen von Voreingenommenheit zeigt.
Argumentation gegen die Voreingenommenheit: Das Bundesgericht prüfte den Inhalt des angefochtenen Artikels und stellte fest, dass der Artikel weitgehend eine wissenschaftliche Analyse der Rechtsprechung zu Klimaaktivisten darstellte, ohne eine politische Wertung. Die motiven der Rekurierenden wurden als subjektive Eindrücke qualifiziert, die nicht ausreichten, um eine Voreingenommenheit nachzuweisen.
Beurteilung der Rekurschrift: Die rijkeurschrift entblößte, dass die Rekurierenden keine substantiellen Argumente gegen die Erwägungen des kantonalen Gerichts vorgebracht hatten und waren daher unzulässig. Der Artikel wurde als nicht voreingenommen gewertet, selbst wenn er negative Aspekte der Aktivitäten von Klimaaktivisten berücksichtigte.
Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies den Rekurs der Angeklagten zurück und stellte fest, dass es keine Gründe für die Annahme einer Voreingenommenheit des Richters gab. Die Gerichtskosten wurden den Rekurierenden auferlegt.
Insgesamt wurde die Entscheidung der I. Strafkammer des kantonalen Gerichts größtenteils bestätigt, der Richter wurde für impartial gehalten, und die Bedenken der Angeklagten wurden als unbegründet erachtet.