Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 6B_692/2024 vom 20. November 2024
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._ wurde am 30. Juli 2024 vom Obergericht des Kantons Aargau wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse verurteilt. Der Fall bezieht sich auf einen Verkehrsunfall am 12. Juli 2021, bei dem A._ beim Abbiegen mit dem Motorrad des Privatklägers kollidierte. Der Privatkläger erlitt dabei schwere Verletzungen.
A.__ wendet sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht und beantragt, freigesprochen zu werden und die Zivilklage des Privatklägers abzuweisen. Alternativ fordert er die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung.
Erwägungen:
Begründungsanforderungen der Beschwerde: Das Bundesgericht betont die Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde, insbesondere bei Rügen zur Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung. Nur offensichtlich unrichtig festgestellte Sachverhalte oder solche mit Rechtsverletzungen können gerügt werden.
Fahrlässigkeit: A.__ wird die fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Die Vorinstanz hat festgestellt, dass er beim Abbiegen die Vorsichtspflichten verletzt hat. Die Fahrlässigkeit setzt voraus, dass er den vortrittsberechtigten Verkehr nicht rechtzeitig wahrgenommen hat.
Sichtverhältnisse und Verkehrssituation: Das Gutachten zu den Unfallabläufen ergab, dass A._ den Privatkläger aufgrund von Sichtbehinderungen (Büsche am Straßenrand) nicht rechtzeitig sehen konnte. Die Vorinstanz stellte jedoch fest, dass er weitere Kontrollblicke hätte durchführen müssen. Selbst wenn der Privatkläger mit einer höheren Geschwindigkeit gefahren wäre, hätte A._ ihn dennoch früher wahrnehmen müssen.
Vertrauensgrundsatz: A.__ konnte sich nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen, da er die Verkehrsregeln missachtet hatte, indem er die Sicherheitslinie überfuhr.
Ergebnisse der Beweiswürdigung: Es wurde festgestellt, dass der Unfall für A.__ vermeidbar gewesen wäre, wenn er ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt hätte. Auch wurde hervor gehoben, dass die Kollision nicht auf eine unvermeidbare Gefahr durch den Privatkläger zurückzuführen war, sondern auf das Verhalten des Beschwerdeführers.
Entscheidung des Bundesgerichts: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen. Er muss die Gerichtskosten tragen.
Fazit: Das Bundesgericht bestätigte die vorinstanzliche Verurteilung aufgrund der festgestellten Fahrlässigkeit und der unzureichenden Beachtung der Verkehrsregeln durch A.__, und wies die Beschwerde ab.