Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_920/2023 vom 28. November 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_920/2023 vom 28. November 2024:

Sachverhalt: Die Kinder A.A. (geb. 2012) und B.A. (geb. 2014) sind die gemeinsamen Kinder von C.A. und D. Die Eltern trennten sich im Oktober 2015, der Kindesunterhalt wurde mehrfach gerichtlich geregelt. Der Kindsvater D war zunächst verpflichtet, verschiedene Unterhaltsbeträge, die sich im Laufe der Zeit änderten, zu zahlen. In einem vorherigen Urteil holte das Bundesgericht das Kantonsgericht St. Gallen ein, um den Sachverhalt zu ergänzen und die Unterhaltsbeiträge neu zu berechnen.

Das Kantonsgericht setzte am 26. Oktober 2023 die monatlichen Unterhaltsbeiträge für die Kinder fest, wobei es die finanziellen Verhältnisse der Eltern berücksichtigte. Der Kindsvater D setzte sich gegen die Erhöhung der Unterhaltsbeiträge zur Wehr.

Erwägungen: 1. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Anfechtung des Entscheids des Kantonsgerichts zulässig war. Die Beschwerdeführer hatten legitime Gründe zur Beschwerde. 2. Ein zentrales Problem war die Begrenzung des Überschussanteils, den die Kinder beanspruchen konnten. Das Kantonsgericht hatte diesen auf je 200 CHF pro Kind festgelegt, was die Beschwerdeführer als unzureichend erachteten. 3. Die Vorinstanz stellte fest, dass die konkreten Bedarfspositionen der Kinder vor der Trennung schwer festzustellen seien, bezog sich aber auf frühere Urteile als Grundlage für die Lebenshaltungsführung. 4. Das Bundesgericht stellte ferner fest, dass es an der Vorinstanz gefehlt habe, sich ausreichend mit der Lebenshaltung der Familie vor der Trennung auseinanderzusetzen. Die Annahme, dass die Beschwerdeführer keinen Berufungsgrund hatten, wurde als willkürlich angesehen. 5. Insgesamt war das Gericht der Meinung, dass die festgelegten Unterhaltsbeiträge nicht ausreichend die Lebensbedingungen der Kinder abbilden. Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben, und die Unterhaltsbeiträge wurden auf einen höheren Betrag angehoben, um den Kindern einen Lebensstandard zu garantieren, der dem vor der Trennung entsprach.

Urteil: Das Bundesgericht hob die vorherige Entscheidung auf und setzte die Unterhaltsbeträge für A.A. und B.A. neu fest. Außerdem wurden die Gerichtskosten dem Beklagten auferlegt, und er wurde zur Zahlung einer Entschädigung an die Beschwerdeführer verurteilt.