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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_144/2024 vom 6. November 2024
Sachverhalt: A._, ein brasilianischer Anwalt mit zusätzlichen Qualifikationen in der Schweiz, wurde von der Kommission des Barreau des Kantons Genf für die mangelhafte Beherrschung der französischen Sprache während seiner Verteidigungstätigkeit in Strafverfahren verwarnt. Diese Warnung war auf Berichte von Richtern zurückzuführen, die feststellten, dass A._ einige Fragen nicht verstand und bei seinen Plädoyers unklare Ausdrücke verwendete. Nachdem die Kommission am 16. Januar 2023 diese Fall einschlägig bearbeitet hatte, wies die administrative Kammer des genfer Gerichts in ihrer Entscheidung vom 30. Januar 2024 den Rekurs von A.__ zurück und bestätigte die Entscheidung der Kommission.
Erwägungen des Bundesgerichts: A.__ ging vor das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Entscheidungen der genfer Behörden unter dem Argument, dass die Kommission des Barreau gegen Artikel 29 des Gesetzes über die Anwälte (LLCA) verstoßen habe. Dies betrifft die Verpflichtung, die zuständige Aufsichtsbehörde im Herkunftsstaat zu informieren, bevor ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Die Kommission gab zu, versäumt zu haben, die portugiesischen Behörden zu informieren, was zur Feststellung führte, dass ein Verstoß vorlag.
Das Bundesgericht entschied, dass dieser Verstoß die Entscheidung zwar beeinträchtigt, jedoch nicht deren Nichtigkeit zur Folge habe. Es spielte vielmehr die Notwendigkeit, die Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wiederholen, da die ausländische Behörde rechtlich nur beratende Rolle spielte. Das Gericht gab dem Rekurs statt, hob die vorangegangenen Entscheidungen auf und wies die Kommission an, ein neues Verfahren einzuleiten, das die Vorschriften des Art. 29 LLCA beachtet.
Fazit: Das Bundesgericht entschied, dass die Kommission des Barreau gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen hatte, was zur Annulierung der vorherigen Entscheidungen und zur Anweisung an die Kommission führte, das Disziplinarverfahren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften neu durchzuführen.