Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_624/2024 vom 14. November 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (7B_624/2024)

Sachverhalt: Die Klägerin B._ erstattete am 20. Dezember 2021 Anzeige gegen A._ (den Beschuldigten) wegen sexueller Übergriffe, die er in der Rolle eines angeblichen Therapeuten begangen haben soll. In zwei Sitzungen, in denen die Klägerin dem Beschuldigten vertraute, kam es zu unangemessenen Berührungen, einschließlich des massiven Eingriffs in ihre sexuelle Integrität. Im weiteren Verlauf ordnete die Polizei am 28. März 2022 eine Überwachung der Telekommunikation des Beschuldigten an, die vom Gericht genehmigt wurde. Im Februar 2024 informierte die Staatsanwaltschaft darüber, dass Anklage gegen den Beschuldigten wegen sexueller Übergriffe auf mehrere Frauen erhoben werden solle.

Entscheidung des Bundesgerichts: A.__ legte am 5. Juni 2024 ein Rechtsmittel gegen die Genehmigung der Überwachung ein, da er in seinen Rechten verletzt sah. Er trug vor, dass die Beweiserhebung über die Überwachungsmaßnahme unzulässig sei und forderte die Vernichtung der Beweismittel. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Überwachungsmaßnahme aufgrund von ausreichenden Verdachtsmomenten und der Schwere der vorgebrachten Vorwürfe gerechtfertigt war. Es wurde zudem erklärt, dass keine weniger einschränkenden Maßnahmen möglich seien, um die Ermittlungsergebnisse zu erzielen.

Das Gericht wies die Argumente des Beschuldigten zurück, wonach die Überwachung als unverhältnismäßig und als „Fishing Expedition“ zu bewerten sei. Es wurde zudem festgestellt, dass die Vorwürfe gegen den Beschuldigten aufgrund seiner früheren Verurteilungen ausreichend begründet waren.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel als unbegründet zurück. Der Beschuldigte hatte keinen Anspruch auf die beantragte Prozesskostenhilfe, und die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt.