Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_196/2024 vom 22. Oktober 2024

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Das Bundesgericht hat in den Verfahren 1C_196/2024 und 1C_201/2024 am 22. Oktober 2024 entschieden. Die Beschwerden richten sich gegen ein Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt betreffend den Bau eines Mehrfamilienhauses durch das Bürgerspital Basel an der Maiengasse 52. Das ursprüngliche Baugesuch wurde bereits 2009 eingereicht, und es folgten jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen, inklusive Rekurse von Anwohnern.

Der Sachverhalt beschreibt den Verlauf der Genehmigungsverfahren, die verschiedenen Einsprüche der Anwohner gegen das Bauprojekt sowie die letztendlichen Entscheidungen der Baubehörden und der Gerichte. Die Baurekurskommission und später das Appellationsgericht wiesen die Rekurse ab und genehmigten das Bauvorhaben unter bestimmten Auflagen.

Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerdeführenden das Vorverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben und legitimiert sind, eine Beschwerde einzureichen. Es prüft die geltend gemachten Beschwerden auf ihre Zulässigkeit und Begründetheit. Ein wesentlicher Punkt war die Behauptung, es sei eine Ungleichbehandlung zwischen anwaltlich und nicht anwaltlich vertretenden Personen im Verfahren gegeben, was möglicherweise eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstelle. Diese Rüge wurde jedoch als unbegründet zurückgewiesen, da die Beschwerdeführenden nicht darlegten, dass sie tatsächlich benachteiligt wurden.

Das Gericht lehnt die Beschwerden ab, soweit es darauf eintritt, und auferlegt den Beschwerdeführenden die Gerichtskosten und eine Parteientschädigung. Hauptsächlich wird in den Erwägungen betont, dass die Rügen der Beschwerdeführenden, die sich gegen die Entscheidungen der Baurekurskommission und des Appellationsgerichts richteten, nicht ausreichend substantiierte Argumente gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen vorbrachten und daher nicht gehört wurden.