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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_1195/2024 vom 27. November 2024
Sachverhalt:
A.__, ein französischer Staatsbürger, wird seit dem 19. August 2021 von der Bundesanwaltschaft (MPC) wegen des Verdachts der Herstellung und des Vertriebs von Falschgeld strafrechtlich verfolgt. Er wird beschuldigt, 121 falsche 100-Euro-Scheine in Umlauf gebracht und mindestens 260 falsche Scheine importiert und verwahrt zu haben.
A.__ wurde am 9. Mai 2022 in Untersuchungshaft genommen, seine Haft wurde mehrfach verlängert und endete am 4. Mai 2023. Am selben Tag wurde er in das Gefängnis Champ-Dollon verlegt, um eine andere Strafe zu verbüßen. Am 23. Januar 2024 wurde die Untersuchung auf weitere Straftaten, darunter Betrug und Geldwäsche, ausgeweitet.
Am 2. August 2024 wurde A._ bedingt entlassen, jedoch am 3. September 2024 erneut vom MPC verhört und am 5. September 2024 in Untersuchungshaft genommen. Diese Haft wurde vom Gericht bis zum 2. Dezember 2024 angeordnet. A._ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die am 8. Oktober 2024 abgewiesen wurde.
Rechtliche Erwägungen:
Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs gegen die zunächst abgelehnte Haft ist zulässig, da der Beschwerdeführer ausreichend seine Absicht zur Anfechtung der Haftanordnung ausdrückte.
Rechtliche Grundlagen der Untersuchungshaft: Die Haft muss gesetzlich geregelt sein, ein öffentliches Interesse rechtfertigen und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit einhalten. Es müssen genügend Beweise für die Schuld vorliegen, um eine Haft anzuordnen.
Vorwurf der mangelnden Beweisführung: A.__ argumentiert, dass die Beweise für seine Schuld nicht ausreichend sind. Das Bundesgericht stellte fest, dass er in der Vorinstanz keine Einwände gegen die Beweislast geltend machte und darüber hinaus seine Beteiligung an den Vorwürfen teilweise eingestand.
Verhältnismäßigkeit der Haft: A.__ beruft sich auch auf die mögliche vorzeitige Entlassung unter bestimmten Bedingungen und kritisiert die Dauer der Untersuchungshaft als unverhältnismäßig. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Schwere der Vorwürfe und seine Vorstrafen eine Haftanordnung rechtfertigen und dass die Verfahren rechtzeitig eingeleitet wurden.
Untersuchungsgeschwindigkeit: Das Gericht prüfte, ob die Untersuchung in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt werde. Es stellte fest, dass die Behörden im konkreten Fall keine übermäßigen Verzögerungen aufwiesen und die Verfahren aufgrund der Komplexität der Verdachtsmomente, an denen mehrere Personen beteiligt sind, notwendig waren.
Insgesamt kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass die Anordnung der Untersuchungshaft rechtmäßig war und alle verfahrensrechtlichen Anforderungen erfüllt waren.
Entscheidung: Der Rekurs von A.__ wurde abgewiesen, und er trägt die Gerichtskosten, die unter Berücksichtigung seiner finanziellen Situation festgelegt wurden.