Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1381/2023 vom 11. November 2024
Sachverhalt: A._ wurde am 28. April 2023 vom Strafgericht des Kantons Jura wegen sexueller Übergriffe auf eine hilflose Person, sowie aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländergesetz verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon 26 Tage als vorverhaftet angerechnet wurden. Zusätzlich wurde er zu einer Geldentschädigung an B._ verurteilt. A.__ legte gegen dieses Urteil am 14. Juli 2023 Berufung ein.
Die Berufungskammer des Kantons Jura bestätigte am 15. Dezember 2023 das Urteil, reduzierte aber die Freiheitsstrafe auf zweieinhalb Jahre, abzüglich 289 Tage Vorhaft. Im Rahmen des Berufungsverfahrens wurde die Zusammensetzung des ersten Gerichts angefochten, da eine Richterin aus dem ersten Gericht, die auch als Gerichtsschreiberin tätig war, in der Kammer saß. A._ und der Staatsanwalt hatten diesen Mangel geltend gemacht, jedoch entschied die Berufungskammer, dass A._ zu spät mit dieser Rüge gekommen sei.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Das Bundesgericht prüfte zunächst die Frage der Rechtmäßigkeit der Gerichtsbesetzung. Es stellte fest, dass die Einbeziehung einer Gerichtsschreiberin im Tribunal, die zugleich als Richterin fungierte, nicht mit dem Recht auf ein unabhängiges Gericht vereinbar ist. Die Garantien des Art. 30 der Bundesverfassung und des Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewähren das Recht auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht.
Das Gericht stellte fest, dass der Vorwurf der irregulären Besetzung des Gerichts von zentraler Bedeutung und nicht nachträglich geheilt werden kann. Eine solche formale Mangelhaftigkeit führt zur Annullierung des Urteils.
Das Bundesgericht entschied, dass A.__ nicht für die verspätete Rüge bestraft werden kann, da die Gerichtsinformation, die zu seiner Reaktion hätte anregen sollen, unzureichend war. Es war die Pflicht des Gerichts, diese anerkannten Grundsätze eigenständig zu berücksichtigen.
Folglich wurde das Urteil des Kantons Jura aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die erste Instanz zurückverwiesen.
Schlussfolgerung: Der Rekurs von A.__ wurde gutgeheißen, das angefochtene Urteil wurde annulliert, und die Sache wird zur Neuauslegung an das kantonale Gericht zurückgeschickt, wobei die Kosten des Verfahrens von der Republik und dem Kanton Jura übernommen werden.