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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_24/2023 und 1C_26/2023 vom 15. Oktober 2024:
Sachverhalt: In der Gemeinde Andelfingen wurde einer Baufirma (Sunrise UPC GmbH) eine Bewilligung erteilt, auf einem Teil eines Gewerbegrundstücks eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen zu errichten. Der Nachbar, A.__, erhob Rekurs gegen diese Bewilligung, wobei das Baurekursgericht in einem früheren Entscheid die Baubewilligung mit bestimmten Auflagen bestätigte, unter anderem, dass bei Erhöhung der maximalen Sendeleistung ein neues Baugesuch erforderlich ist. Sowohl der Nachbar als auch die Sunrise beschwerten sich darüber beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, das die Beschwerden abwies. Daraufhin wurden beim Bundesgericht Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Die Verfahren wurden aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe zusammengeführt, da beide Beschwerden eine Mobilfunkanlage betreffen. 2. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Parteien beschwerdelegitimiert sind, da der Nachbar ein schützenswertes Interesse hat und beide am vorinstanzlichen Verfahren teilnahmen. 3. Im Hinblick auf den Immissionsschutz und die geltenden Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung stellte das Gericht fest, dass die NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) den Anforderungen an das Vorsorgeprinzip genügt. Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) hatte keine neuen Erkenntnisse geliefert, die eine Anpassung der Grenzwerte rechtfertigen würden. 4. Das Gericht entschied, dass die bestehenden Qualitätsmanagementsysteme zur Überwachung der Sendeleistung adaptiver Antennen wirksam sind. 5. In Bezug auf die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen hielt das Gericht fest, dass eine Baubewilligung nötig sei, wenn die maximalen Sendeleistungen erhöht werden. Dies sei wichtig, um die Interessen des Publikums und der Nachbarn zu wahren und sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Überprüfung durch die Behörden erfolgt. 6. Schließlich wies das Bundesgericht beide Beschwerden ab und entschied, dass die Gerichtskosten zwischen den Parteien geteilt werden.
Ergebnis: Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Nachbarn und der Sunrise UPC GmbH abgewiesen, die strittige Baubewilligung bleibt bestehen, und die Parteien müssen die Gerichtskosten teilen.