Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_361/2023 vom 8. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (1C_361/2023)

Sachverhalt: Swisscom SA beantragte beim Departement des Territoriums des Kantons Genf eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach eines geschützten Gebäudes in der Altstadt von Genf. Das Gebäude befindet sich in einem geschützten Bereich (ISOS) und ist Teil einer historischen Struktur, die kulturell bedeutend ist. Der Antrag erhielt ein positives Vorabzeichen vom Service für Luft, Lärm und nicht ionisierende Strahlung (SABRA), jedoch lehnte die Stadt Genf den Antrag aufgrund eines Moratoriums und Bedenken zur Beeinträchtigung des architektonischen Charakters ab. Der Kantonale Verwaltungsgerichtshof wies das Rechtsmittel von Swisscom gegen die Ablehnung der Baugenehmigung zurück.

Rechtliche Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte die Zulässigkeit des Rechtsmittels fest, da es sich um eine endgültige Entscheidung im öffentlichen Recht handelt und Swisscom direkt betroffen ist.

  1. Faktenfeststellung: Swisscom beanstandete eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung. Das Bundesgericht entschied, dass die gerügten Punkte (Höhe des Gebäudes und Position der Antenne) keinen Einfluss auf das Urteil haben.

  2. Schutz des Erbes: Die Antenne würde in einem stark geschützten Gebiet installiert werden. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass der Schutz von kulturell bedeutenden Objekten Vorrang hat und Eingriffe nur dann erlaubt sind, wenn gewichtige öffentliche Interessen dafür sprechen.

  3. Abwägung der Interessen: Bei der Abwägung der Interessen zwischen dem Schutz des Erbes und den Anforderungen an eine ausreichende Mobilfunkabdeckung kam das Gericht zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse am Schutz des nationalen Erbes das Interesse an der Errichtung der Mobilfunkantenne überwiegt. Die Notwendigkeit für die Antenne wurde als nicht ausreichend begründet angesehen.

  4. Entscheidung: Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel von Swisscom zurück und entschied, dass die bisherigen Ablehnungen der Baugenehmigung durch die Stadt und den Kanton rechtmäßig waren.

Folgen: Swisscom muss die gerichtlichen Kosten in Höhe von 3.000 CHF tragen und erhält keine Entschädigung für die Anwaltskosten.

Fazit:

Das Bundesgericht bekräftigte, dass den kulturellen und historischen Schutzinteressen in geschützten Gebieten Vorrang eingeräumt werden muss und dass die Verbesserung der Mobilfunkabdeckung in solchen Bereichen sorgfältig abgewogen werden muss.