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Das Urteil des Bundesgerichts (5A_967/2023) befasst sich mit einem Scheidungsfall zwischen A._ und B._, die im Jahr 2003 ohne Ehevertrag heirateten und zwei gemeinsame Kinder haben. Die Ehepartner lebten seit 2015 getrennt, und B.__ stellte einen Scheidungsantrag im Jahr 2018.
Der erstinstanzliche Gericht entschied in einem Urteil von 2022, dass die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird und legte verschiedene finanzielle Verpflichtungen fest, darunter die Zahlung von 5'300 CHF monatlich als Unterhalt von B._ an A._ bis 2028 sowie eine Liquidation des ehelichen Vermögens in Höhe von 111'888 CHF.
A._ focht diese Entscheidung vor der Zürcher Obergericht an mit dem Ziel, unter anderem die Annahme bestimmter Beweise zu erreichen und die Unterhaltszahlung zu erhöhen. Das Obergericht entschied, B._ müsse A.__ 147'781 CHF für die Liquidation des ehelichen Vermögens zahlen, während der Unterhalt auf 5'700 CHF monatlich bis Mai 2024 und 1'000 CHF ab Juni 2024 festgelegt wurde.
A._ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein. Sie beanstandete unter anderem, dass einige Beweiserhebungen als verspätet abgelehnt wurden, und forderte die Zahlung einer fairen Entschädigung sowie eine Teilnahme an der Wertsteigerung von B._'s Immobilien. Des Weiteren wandte sich A.__ gegen die Berechnung ihrer hypothetischen Einkünfte und den zeitlich begrenzten Unterhalt.
Das Bundesgericht entschied, dass der Vorgang teilweise ungerechtfertigt war. Es stellte fest, dass die Obergericht die Kategorisierung und den Wert bestimmter Beweismittel unter den gegebenen Umständen fehlerhaft gehandhabt hatte und with respect to the evaluation of some financial situations, and overturned its previous ruling, which affected the total financial obligations determined by the first court. Ferner wurde A.__ das Recht auf Verfahrenshilfe zugesprochen.
Im Endeffekt wurde der angefochtene Entscheid teilweise aufgehoben, und die Sache wurde zur erneuten Prüfung an die zuständige kantonale Behörde zurückgewiesen, damit diese die finanziellen Verpflichtungen zwischen den Parteien unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente neu bewerten kann.