Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Am 7. November 2024 entschied das Bundesgericht in der Sache 6B_179/2024 über einen Rekurs des Ministeriums des Innern des Kantons Freiburg gegen den Beschluss des Obergerichts Freiburg bezüglich eines Angeklagten A.__. Der Angeklagte war zuerst im Oktober 2022 wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung, verbotenen Zugangs zu einem Computersystem und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, wovon zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Obergericht reduzierte im Dezember 2023 die Strafe auf zwei Jahre Freiheitsentzug mit einer Bewährungsfrist von fünf Jahren. Die wesentlichen Punkte des Urteils umfassen:
Der Kanton Freiburg legte jedoch Beschwerde gegen das Urteil ein und argumentierte, die Strafe sei nicht ausreichend, um der Schwere der Taten Rechnung zu tragen. Der Angeklagte selbst habe keine Reue gezeigt und sei ein Wiederholungsriskiko.
Das Bundesgericht entschied, dass das Obergericht die Möglichkeit habe, die Strafe in vollem Umfang zu überprüfen, auch wenn die Quotität der Strafe nicht direkt angefochten wurde, da der Angeklagte um eine vollständige Entlastung derselben gebeten hatte. Der letztliche Schluss des Bundesgerichts war, dass die Strafe für die Vergewaltigung und die anderen sexuellen Übergriffe zu milde sei und eine Neubewertung der gesamten Strafe nötig wäre.
Das Urteil des Obergerichts wurde aufgehoben, die Sache zur neuen Entscheidung zurückverwiesen, wobei das Bundesgericht anmerkte, dass eine künftige Strafe über zwei Jahre liegen müsse, was einen vollständigen Strafausschluss unmöglich mache.
Zusammenfassend: - Der Angeklagte wurde wegen schwerer sexueller Straftaten verurteilt. - Die ursprüngliche Strafe wurde vom Obergericht reduziert, was vom Kanton Freiburg angefochten wurde. - Das Bundesgericht entschied, dass die bestehende Strafe zu milde sei und wies die Angelegenheit zur Neubewertung an das Obergericht zurück.