Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_317/2024 vom 4. November 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_317/2024 vom 4. November 2024:

Sachverhalt: A._, ein Lehrer in Genf, wurde 1988 eingestellt und 2004 zum Beamten ernannt. Seine Anstellung war durch wiederholte Beschwerden von Schülern und Kollegen wegen unangemessenen Verhaltens und einer bestätigten Fehlhaltung geprägt. Dies führte 2010 zu einem Blamage, später zu einer Lohnkürzung und einem verpflichtenden pädagogischen Follow-up, dem A._ jedoch nicht nachkam. Im Jahr 2020 wurde er über beabsichtigte Maßnahmen zur Kündigung informiert, die aufgrund weiterer Schülerbeschwerden und seines Verhaltens eingeleitet wurden. Nach verschiedenen Evaluationen und der Unmöglichkeit, ihn in eine andere Position zu versetzen, kündigte das Department für Bildung (DIP) am 2. Mai 2023 das Arbeitsverhältnis, was A.__ als ungerecht empfand.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht erklärte den Rekurs A.__s für teilweise unzulässig, da die Voraussetzungen für einen öffentlichen Rekurs gegeben waren, die jedoch die Anfechtung durch das Bundesgericht im Hinblick auf die Tatsachenlage ausschlossen. A.__s Hauptargumente, die Kündigung wäre ungerechtfertigt und übertrieben gewesen, wurden als unbegründet verworfen. Das Gericht stellte fest, dass die vorangegangenen Warnungen und Disziplinarmaßnahmen als legitime Grundlage für die Kündigung dienten.

Das Bundesgericht wies die Ansprüche auf Wiederherstellung und Entschädigung zurück, befand jedoch, dass das DIP alle erforderlichen Schritte unternommen hatte, um A.__ in eine andere Mitarbeit zu integrieren, und dass die Getrenntheit der Kündigungsgründe legitime administrative Zwecke erfüllte. Schließlich wurde die Entscheidung des Genfer Verwaltungsgerichts, die die Kündigung bestätigte, als rechtmäßig und nicht willkürlich angesehen.

Entscheidung: 1. Der Beschwerdegrund war unzulässig. 2. Der öffentlich-rechtliche Rekurs wurde in dem ihm zulässigen Umfang abgelehnt. 3. Die Kosten wurden dem Rekurrenten auferlegt.

Das Urteil wird an die beteiligten Parteien und das Genfer Verwaltungsgericht weitergeleitet.