Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_112/2024 vom 21. Oktober 2024:
Sachverhalt: A._ wurde am 18. Januar 2023 vom Genfer Strafgericht wegen Vergewaltigung sowie aufgrund von Drogenvergehen verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wobei ihm 50 Tage Untersuchungshaft und 55 Tage im Rahmen von alternative Maßnahmen angerechnet wurden. Zudem musste A._ eine Geldstrafe von 200 Franken und eine Entschädigung von 10'000 Franken an die Geschädigte B._ zahlen. A._ legte gegen das Urteil Berufung ein, die von der Chambre pénale d'appel et de révision der Genfer Justiz am 7. Dezember 2023 abgelehnt wurde.
Erwägungen des Bundesgerichts: A._ beantragte eine Überprüfung des Berufungsurteils durch das Bundesgericht und machte geltend, die Tatsachenfeststellungen des Gerichts seien manifest unrichtig gewesen. Er argumentierte, die Aussagen von B._ seien unglaubwürdig und die Feststellungen des Gerichts zur Anwendung von Gewalt während des Sexualakts seien fehlerhaft.
Das Bundesgericht stellte fest, dass es an die Tatsachenfeststellungen der kantonalen Gerichte gebunden ist, es sei denn, diese seien willkürlich oder rechtswidrig getroffen worden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Aussagen von B._ konsistent und nachvollziehbar waren und dass die Anzeichen für ihre Ablehnung des Aktes klar erkennbar seien. Auch die Darstellung von A._ wurde als wenig glaubwürdig bewertet, da sie von Unstimmigkeiten geprägt war.
Das Bundesgericht bekräftigte, dass A._ durch körperliche Gewalt gegen B._ gehandelt hatte, und dass die Anforderungen an die subjektive Schuld in Bezug auf die Vergewaltigung erfüllt waren.
Hinsichtlich der Strafe hielt das Gericht fest, dass die Strafe im Rahmen des Ermessens des kantonalen Gerichts lag und alle relevanten Faktoren berücksichtigt wurden. A.__ wurde die beantragte Unterstützung für eine reduzierte Strafe und Entschädigungen wegen übermäßiger Haft verwehrt.
Urteil: Das Bundesgericht wies den Rekurs ab, da er unbegründet war, und die anwaltliche Unterstützung wurde ebenfalls abgelehnt, da keine Erfolgsaussichten bestanden. Die Gerichtskosten wurden A.__ auferlegt, wobei die Höhe unter Berücksichtigung seiner finanziellen Situation festgelegt wurde.