Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1047/2023 vom 14. November 2024

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Das Urteil des Bundesgerichts (6B_1047/2023) befasst sich mit einem Berufungsverfahren des A._ gegen ein Urteil der Strafgerichtsoberinstanz des Kantons Waadt. A._ wurde in erster Instanz von verschiedenen Anklagen, darunter Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, freigesprochen, jedoch wegen der Behinderung von öffentlichen Diensten, der Nichteinhaltung von Verkehrsregeln sowie mehreren Verstößen gegen das vaudische Gesetz über Ordnungswidrigkeiten verurteilt. Das Strafmaß umfasste eine Geldstrafe und eine Geldbuße.

Die Berufung von A.__ wurde teilweise akzeptiert, indem ein Verstoß gegen die Ordnungswidrigkeiten abgelehnt und die Geldstrafe reduziert wurde. Das Bundesgericht musste jedoch prüfen, ob die Verfahren, die sich gegen eine Vielzahl von Teilnehmern an ähnlichen Protesten richteten, zusammengeführt werden sollten, und ob der Angeklagte ausreichend rechtliches Gehör erhalten hatte.

Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung der kantonalen Instanz, die Verfahren nicht zu vereinen, gerechtfertigt war, da die individuelle Verantwortung jedes Angeklagten zu beurteilen sei und eine gemeinsame Behandlung aufgrund der Komplexität und Anzahl der Angeklagten unpraktisch wäre. Allerdings erkannte das Bundesgericht, dass die kantonale Instanz in ihrem Urteil nicht ausreichend auf die spezifischen rechtlichen Grundlagen eingegangen war, die die einzelnen Anklagen stützten. Dies führte zu einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör des Angeklagten.

Das Bundesgericht entschied daher, das Urteil der unteren Instanz aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an diese zurückzuverweisen, um eine detaillierte Begründung für die Urteile zu liefern. Der Beschwerdeführer erhielt zudem eine Kostenentschädigung für das Verfahren vor dem Bundesgericht.