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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_901/2023 vom 11. November 2024
Sachverhalt: A._ (Beklagter) hat am 11. Juni 2019 eine Strafanzeige wegen Betrugs und Vertrauensmissbrauchs gegen die damaligen Verwaltungsräte der E._ SA (B._, C._ und D._) eingereicht, nachdem er einen Betrag von 48'912.10 CHF für die Installation einer Wärmepumpe und für Photovoltaikanlagen auf dem Grundstück seines Vaters gezahlt hatte, ohne dass die Arbeiten durchgeführt wurden. Der Staatsanwalt des Unteren Wallis stellte die Untersuchung am 11. März 2020 ein, was A._ anfocht. Das Bundesgericht bestätigte am 15. August 2022, dass die Untersuchung fortgesetzt werden müsse, da A.__ nicht genügend Gelegenheit gehabt hatte, sich zu den relevanten Beweismitteln zu äußern.
Nach einer erneuten Untersuchung leitete der Staatsanwalt am 17. März 2023 erneut die Einstellungsverfügung ein. Das Kantonsgericht des Wallis wies jedoch am 16. Oktober 2023 den Rekurs von A.__ gegen diese Einstellungsverfügung zurück.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rekurses, stellte fest, dass A._ als geschädigte Partei das Recht hatte, die Angelegenheit anzufechten. Danach wies das Bundesgericht die Vorwürfe von A._ zurück, er habe keine arbiträre Entscheidung des Kantonsgerichts in Bezug auf die Einstellungsverfügung nachweisen können. Das Gericht stellte fest, dass das Kantonsgericht die Beweise ausreichend gewürdigt und die rechtlichen Rahmenbedingungen einhielten.
Das Bundesgericht entschied, dass der Staatsanwalt die aus dem Vorfall resultierenden Zivilansprüche nicht als ausreichend erachtete, um ein strafrechtliches Verfahren fortzusetzen. Der Kläger hatte nicht schlüssig nachgewiesen, dass die Vorstandsmitglieder bei Vertragsunterzeichnung nicht die Absicht hatten, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Auch wurde festgestellt, dass A.__ genügend Gelegenheit gehabt hatte, sich zur Beweissituation zu äußern.
Urteil: Der Rekurs von A._ wurde in dem Umfang abgewiesen, in dem er zulässig war, und die Gerichtskosten wurden A._ auferlegt.