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Das Bundesgericht befasst sich mit einem Rekurs von A._ gegen die Entscheidung des Tribunals für Zwangsmassnahmen des Kantons Waadt, das am 20. Juni 2024 die Aufhebung von Siegeln auf bestimmten Daten anordnete. A._ wird von der Bundesanwaltschaft wegen Verdachts auf Geldwäsche in Zusammenhang mit einer anderen Person, B._, verfolgt. Im Rahmen der Ermittlungen wurden bei einer Hausdurchsuchung am 29. Juni 2020 mehrere Daten- und Informationsspeicher beschlagnahmt. A._ hatte ursprünglich die Anbringung von Siegeln auf den beschlagnahmten Objekten beantragt.
Nach einem gerichtlichen Verfahren gab das Tribunal für Zwangsmassnahmen am 20. Juni 2024 die Aufhebung der Siegel für bestimmte Daten, die als "expurgiert" gelten, an. Gegen diese Entscheidung legte A.__ am 29. Juli 2024 Rekurs beim Bundesgericht ein.
Erwägungen des Bundesgerichts:Zulässigkeit des Rekurses: Das Gericht stellte fest, dass der Rekurs zulässig war, da A.__ Eigentümer der beschlagnahmten Daten war und eine Verletzung von Schutzrechten geltend machte. Das Risiko eines irreparablen Schadens war gegeben, weshalb das Gericht in die Materie eintreten konnte.
Auslegung des Geheimnisses: A.__ argumentierte, dass eine "Fishing Expedition" durchgeführt wurde und die Aufhebung der Siegel gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstieß. Das Gericht muss sicherstellen, dass persönliche und professionelle Geheimnisse (z. B. Anwaltsgeheimnis) gewahrt bleiben.
Proportionalität: Das Gericht beurteilte die Angemessenheit der Durchsuchung und der beschlagnahmten Daten im Hinblick auf die Komplexität der beschuldigten Wirtschaftsdelikte. Die Aufhebung der Siegel wurde als notwendig und nicht unverhältnismäßig erachtet.
Unzureichende Begründungen: Das Gericht stellte fest, dass das Tribunal für Zwangsmassnahmen nicht hinreichend belegt hatte, warum bestimmte Daten, die potentiell im Rahmen des Anwalts- und Patientengeheimnisses potenziell geschützt sind, von der Aufhebung ausgenommen werden sollten. Einige Daten, die mit den familiären oder privaten Belangen von A.__ zusammenhingen, wurden ebenfalls als schützenswert erachtet.
Entscheidung des Bundesgerichts: Der Rekurs wurde teilweise gutgeheissen. Die Anordnung des Zwangsmassnahmenrichters wurde in Bezug auf bestimmte Daten, die privater Natur oder durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind, aufgehoben. Die Angelegenheit wurde an das Tribunal für Zwangsmassnahmen zurückverwiesen, um diese spezifischen Daten und deren Schutzvorkehrungen erneut zu prüfen.
Kosten und Entschädigungen: A.__ trug teilweise die Gerichtskosten, erhielt jedoch eine Entschädigung für den Aufwand im Zusammenhang mit dem Rekurs.
Insgesamt erkennt das Bundesgericht an, dass die Schutzrechte des Rekurrenten in Bezug auf persönliche und berufliche Daten berücksichtigt werden müssen, besonders im Kontext von strafrechtlichen Untersuchungen.