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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 7B_543/2023 vom 5. November 2024
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A._ wurde am 7. Juni 2022 vom Genfer Polizeigericht wegen schwerwiegender Verkehrsregelverletzungen und Fahrens ohne gültigen Führerschein verurteilt. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten und die Kosten des Verfahrens wurden ihr auferlegt. Am 28. März 2023 reduzierte die Strafkammer des Genfer Berufungsgerichts die Strafe und setzte eine Geldstrafe von 3.000 CHF fest, wobei sie für 5 Jahre einen bedingten Strafvollzug gewährte. A._ hatte am 9. Juni 2020 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 141 km/h bei erlaubten 60 km/h begangen, während ihr Führerschein entzogen war.
A.__ erhob Beschwerde beim Bundesgericht und verlangte ihre Freisprechung oder eine Rückweisung der Sache zur neuen Entscheidung.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Das Bundesgericht erkannte die Zulässigkeit des Rekurses, da die Beschwerdeführerin an dem vorherigen Verfahren teilgenommen hat und ein rechtliches Interesse an der Anfechtung der Entscheidung besteht.
A._ wies auf eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör hin, da ihr Beweisantrag zur Vorlage von Vorstrafen des Ex-Ehemannes B._ abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass das Gericht in der Vorinstanz diese Entscheidung nicht willkürlich traf und der Antrag keine entscheidenden neuen Beweise bringen konnte.
Im Hinblick auf das Prinzip der Unschuldsvermutung argumentierte A._, dass sie nicht die Fahrerin zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung war. Das Gericht stellte fest, dass es sich nicht um eine Berufungsinstanz handelte, in der Fakten erneut diskutiert werden könnten. Die Beweiswürdigung erfolgt unter Berücksichtigung der gesamten Fallumstände, und die Vorinstanz hatte hinreichende Indizien um A._ als Schuldige festzustellen.
Das Gericht stellte auch fest, dass die Vorinstanz A.__s Aussagen zur Abfolge der Ereignisse als nicht glaubhaft erachtete und einen Widerspruch in ihren Aussagen zu ihrem Aufenthaltsort in der Nacht zum 9. Juni 2020 entdeckte.
Das Bundesgericht trat der Entscheidung des Genfer Gerichts bei. Die Ablehnung von Beweismitteln wurde nicht als willkürlich erachtet, und die Vorinstanz hatte die Schuld der Beschwerdeführerin nach einem Gesamtindizienbeweis als nachgewiesen angesehen.
Der Rekurs wurde abgewiesen und die Gerichtskosten in Höhe von 3.000 CHF wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Schlussfolgerung: Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Beschwerde ab.