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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_267/2024 vom 31. Oktober 2024
Sachverhalt: A.A._, der Ehemann der verstorbenen A.B._, beantragte eine Witwenrente nach dem Tod seiner Frau, die am 19. Dezember 2021 infolge eines Unfalls und komplizierenden Folgen verstorben war. A.B._ hatte zuvor eine Rente aufgrund einer 100-prozentigen Invalidität sowie weitere Entschädigungen erhalten. A.A._ und ihr gemeinsamer Sohn A.C._ erhoben bei der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) Ansprüche auf Witwen- und Waisenrente. A.C._ erhielt eine Waisenrente, während A.A.__ die Witwenrente abgelehnt wurde, da sein Sohn zum Zeitpunkt des Todes seiner Frau über 18 Jahre alt war und keine Ausbildung absolvierte. Dies wurde auf den Artikel 29 Abs. 3 LAA (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) gestützt, der klare Unterschiede zwischen den Bedingungen für Witwen- und Witerrenten vorsieht.
Nach der Ablehnung der CNA reichte A.A.__ eine Beschwerde, die vom zuständigen kantonalen Gericht abgewiesen wurde. Daraufhin wandte er sich an das Bundesgericht.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte, ob A.A.__ Anspruch auf eine Witwenrente hat. Der Richter stellte fest, dass bei der Entscheidung über Sozialversicherungsleistungen keine Bindung an die festgestellten Tatsachen vergangener Instanzen besteht (Art. 105 Abs. 3 LTF). Es wurde erörtert, dass die Situation des Recouranten nicht in den Schutzbereich des Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 14 (Verbot der Diskriminierung) der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt, da die erwachsenen Kinder nicht mehr als abhängige Personen betrachtet werden.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die bestehenden nationalen Gesetze und deren Anwendung durch die Kantone im Einklang mit den internationalen Standards stehen müssen. Es wurde auch auf die in der Rechtsprechung konstatierten Ungleichheiten zwischen den Rechten von Witwen und Witwern hingewiesen, jedoch konnte A.A.__ nicht nachweisen, dass ihm eine Witwenrente aufgrund seiner familiären Situation zusteht.
Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass A.A._ keine berechtigten Ansprüche auf eine Witwenrente hat, weil die Lebensumstände und die rechtlichen Bedingungen nicht die Voraussetzungen für eine solche Leistung erfüllen. Der Antrag wurde abgewiesen, und A.A._ trägt die Kosten des Verfahrens.
Ergebnis: Der Antrag von A.A.__ auf eine Witwenrente wurde abgelehnt und die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt.