Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_141/2024 vom 22. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_141/2024 vom 22. Oktober 2024

Sachverhalt:

A._ wurde am 23. Januar 2023 von einem Gericht im Kanton Neuchâtel wegen mehrfacher Vergewaltigung zu 22 Monaten Freiheitsstrafe mit einer zweijährigen Bewährungszeit verurteilt. Zusätzlich wurde er für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen und im Schengen-Informationssystem registriert. Die Zivilklage von B._ wurde an das Zivilgericht verwiesen. Dagegen legte A.__ Berufung ein.

Am 11. Januar 2024 bestätigte die Berufungskammer des Kantons Neuchâtel das Urteil bezüglich der strafrechtlichen Verurteilung, verurteilte A._ aber zusätzlich, B._ 10.000 Franken für immateriellen Schaden zu zahlen, mit Zinsen seit dem 28. Mai 2021.

Die Vorwürfe gegen A._. beinhalten, dass er B._ sowohl im Oktober 2020 als auch am 28. Mai 2021 zur Vornahme sexueller Handlungen gezwungen haben soll, unter Anwendung physischer Gewalt und durch Bedrohung.

A.__, gebürtig aus Kamerun und seit 2016 in der Schweiz, erhob gegen das Urteil der Berufungskammer Rechtsmittel beim Bundesgericht und stellte verschiedene Anträge, darunter die Aufhebung der Verurteilung und die Abweisung der Ausweisung.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Unzulässigkeit appellatorischer Argumente: Das Bundesgericht stellt fest, dass A.__ in seiner Berufung lediglich seine eigene Sicht der Dinge darlegt, ohne nachzuweisen, dass die Fakten des vorinstanzlichen Urteils manifest ungenau oder willkürlich sind. Appellatorische Argumente sind unzulässig.

  2. Prüfung der Beweise und der Glaubwürdigkeit: Das Gericht hebt hervor, dass die Aussagen der Geschädigten als Beweismittel zu berücksichtigen sind. Das Strafgericht hat die Glaubwürdigkeit der Aussage von B._ als durchgehend konsistent und glaubhaft angesehen. A._‘s Einwände gegen die Glaubwürdigkeit und gegen bestimmte Beweise wurden als unbegründet zurückgewiesen.

  3. Feststellung der Tatsachen: Die Kammer stellt fest, dass es nicht als willkürlich angesehen werden kann, wenn die Vorinstanz sowohl die Aussagen von B.__ als auch die verfügbaren Indizien in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt hat.

  4. Überprüfung der Rechtslage: A.__ hat die rechtliche Qualifizierung der Taten und die konkrete Strafe nicht angefochten, was bedeutet, dass diese Punkte nicht weiter zu prüfen sind.

  5. Abschluss des Verfahrens: Das Bundesgericht hat den Rekurs von A.__ als unbegründet abgewiesen und die Kosten des Verfahrens zu seinen Lasten entschieden. Dabei wurde auch seine finanzielle Lage berücksichtigt.

Insgesamt wurde die Verurteilung sowie die zivilrechtliche Schadensersatzpflicht aufrechterhalten, und die Ansprüche A.__s bezüglich Ausweisung und Entschädigung wurden abgelehnt.