Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_966/2024 vom 6. November 2024
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer A._, geboren 2001, weist einen Vorstrafenregister auf und wurde aufgrund einer laufenden Untersuchung unter anderem wegen Körperverletzung und Bedrohung in Untersuchungshaft genommen. Am 21. August 2024 kam es zu einem Zwischenfall, bei dem seine Mutter B._ die Polizei verständigte, da A.__ aggressive Verhaltensweisen und Drohungen gegen sie zeigte. Dies führte zu einer neuen Strafuntersuchung.
Am 24. August 2024 wurde A._ erneut verhaftet, nachdem er gegen eine gerichtliche Verfügung (Hausverbot) verstoßen hatte, und der Staatsanwalt beantragte seine Haft. Am 26. August 2024 entschied das zuständige Gericht, A._ für einen Monat in Untersuchungshaft zu nehmen, da der Tatverdacht und ein Wiederholungsrisiko bestanden.
Erwägungen:
Das Bundesgericht befasste sich mit dem Rekurs von A._, der die Aufhebung der Haft und die gleichzeitige Übernahme der Kosten durch den Staat forderte. Es wurde festgestellt, dass der Rekurs unzulässig wurde, nachdem A._ am 23. September 2024 aus der Haft entlassen wurde, und ein aktuelles rechtliches Interesse an einer weiteren Überprüfung der Haftbedingungen nicht mehr bestand.
Die Vorinstanzen hatten die notwendigen Voraussetzungen für eine Haftanordnung korrekt bewertet, insbesondere hinsichtlich des Vorliegens von starken Verdachtsmomenten und einem hohen Wiederholungsrisiko. Zudem wurde geprüft, dass die entworfenen Alternativmaßnahmen zur Haft (wie etwa ein Aufenthaltsverbot) unzureichend gewesen wären, um das Risiko zu mindern.
Das Bundesgericht wies den Rekurs ab, da die Vorinstanz keine Fehler in der rechtlichen Beurteilung gefunden hatte, und bestätigte die Kostenübernahme für das Verfahren durch A.__, da er in der vorherigen Instanz unterlegen war.
Entscheid: