Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_534/2023 vom 9. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 2C_534/2023:

Sachverhalt: A.A.__, ein deutscher Staatsangehöriger und seit 2015 in der Schweiz lebend, heiratete eine Schweizer Bürgerin. Die Ehe wurde 2018 geschieden, und A.A. übernahm die Obhut über die gemeinsamen Kinder. Seit 2015 bezieht er Sozialhilfe und war nie erwerbstätig. Das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt lehnte die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung ab und wies ihn aus der Schweiz weg, was A.A. durch Rekurs und nachfolgende Entscheidungen der kantonalen Instanzen anfocht.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde nach öffentlich-rechtlichem Recht und erachtete den Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung als nicht gegeben, da A.A. keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war und die verlängerte Sozialhilfeunabhängigkeit nicht gegeben sei. Die Rechte der Kinder wurden als ausreichend gewahrt angesehen, da sie im Falle einer Ausreise mit dem Vater in ein grenznahes Gebiet in Deutschland ziehen würden und über grundlegende Sprachkenntnisse verfügten.

Das Gericht betonte, dass die Interessen der Kinder berücksichtigt werden müssen, jedoch kamen die vorgebrachten Bedenken bezüglich der Belastung für die Kinder durch einen Umzug nicht ausreichend zur Geltung. A.A.s Pflicht zur Wahrung des Wohls seiner Kinder und die damit verbundenen sozialen und finanziellen Herausforderungen wurden ebenfalls in die Abwägung einbezogen. In der Gesamtschau überwogen die öffentlich-rechtlichen Interessen, was die Wegweisung des Vaters von Schweiz rechtfertigte.

Entscheid: Die Beschwerde wurde abgewiesen, jedoch wurde A.A. die unentgeltliche Rechtspflege zugesprochen, da er bedürftig ist. Dem Anwalt wurde eine Entschädigung aus der Bundesgerichtskasse zugesprochen. Es wurden keine Kosten erhoben.

Das Urteil wurde den beteiligten Parteien sowie den relevanten Institutionen mitgeteilt.