Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_634/2022 vom 4. Oktober 2024

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Das Urteil des Bundesgerichts (1C_634/2022 und 1C_635/2022) vom 4. Oktober 2024 behandelt die Genehmigung eines Ausführungsprojekts für einen Abschnitt der neuen Nationalstraße A9 im Oberwallis, das den Pfynwald berührt, ein Gebiet von nationaler Bedeutung. Der Kanton Wallis plante, einen Fußgängersteg über die Rhône zu errichten, um die Auswirkungen der Straßenverlegung auf die Erreichbarkeit des Pfynwalds zu mildern.

Der Bundesrat genehmigte zunächst das generelle Projekt im Jahr 1988 und überarbeitete es 2014. Der Umweltverträglichkeitsbericht sah verschiedene Ersatzmaßnahmen vor, inklusive des Fußgängerstegs, der eine Verbindung zwischen dem Dorf Salgesch und dem Pfynwald schaffen sollte. Jedoch beeinflusste ein Hochwasser im Jahr 2000 die ursprünglichen Pläne, weshalb das Projekt überarbeitet wurde.

Die Plangenehmigung wurde schließlich 2021 erteilt, jedoch erhoben die Munizipalgemeinde Salgesch, die Burgergemeinde Salgesch und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden der Gemeinden ab, hob aber die Genehmigung bezüglich des Fußgängerstegs auf und fügte einen expliziten Schutz für Brutplätze von gefährdeten Vogelarten hinzu.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerden der Gemeinden und des Kantons Wallis gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfolgreich waren. Es wurde entschieden, dass der geplante Fußgängersteg nicht hinreichend als notwendige Maßnahme zur Besucherlenkung für den Schutz des Pfynwalds eingestuft werden konnte. Das Bundesgericht betonte, dass die vorgelegten Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) nicht ausreichend waren und die Annahme, der Zugang könne mit der Errichtung des Stegs besser kontrolliert werden, nicht schlüssig war.

In der Schlussfolgerung wurden sowohl die Beschwerden des Kantons Wallis als auch der Gemeinden abgewiesen, und es wurden keine Gerichtskosten oder Parteientschädigungen erhoben, da die Ausgangslage der beiden Parteien im Verfahren als entsprechend gesehen wurde. Das Urteil bestätigt die Wichtigkeit des Umweltschutzes und der Einhaltung von Verfahren bei solchen Planungen und Entscheidungen.