Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_140/2024 vom 5. November 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts:

In dem Urteil 6B_140/2024 vom 5. November 2024 hat das Bundesgericht über einen Fall entschieden, in dem A.A._ gegen B.A._ und das Genfer Ministerium für öffentliche Sicherheit wegen der Verletzung einer Unterhaltspflicht in Berufung ging.

Sachverhalt: Die Parteien, A.A._ und B.A._, waren ehemals verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn. Nach ihrer Trennung wurde B.A._ mehrfach wegen Verletzung ihrer Unterhaltspflichten verurteilt. Das Amtsgericht hatte B.A._ für die Monate von August bis Dezember 2017 zu einer Geldstrafe sowie zur Zahlung von Unterhalt verurteilt. Dies wurde von B.A.__ angefochten, und in den oberen Instanzen wurde sie in späteren Entscheidungsperioden von den Vorwürfen freigesprochen.

Im entscheidenden Urteil vom 13. Dezember 2023 hob das Genfer Obergericht die früheren Urteile auf, da es zu dem Schluss kam, dass B.A._ keine finanziellen Mittel hatte, um ihren Unterhaltspflichten nachzukommen. A.A._, der mit seiner Beschwerde gegen dieses Urteil vorging, war der Ansicht, dass B.A.__ durchaus in der Lage gewesen wäre, Teilzahlungen zu leisten.

Rechtliche Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass es an die tatsächlichen Feststellungen des Obergerichts gebunden sei, es sei denn, diese seien offensichtlich fehlerhaft oder willkürlich. Der Appellant konnte keine hinreichenden Beweise für eine solche Willkür vorlegen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Prüfungen der finanziellen Möglichkeiten von B.A._ durch die Vorinstanz detailliert durchgeführt wurden und dass B.A._ in der betreffenden Zeit tatsächlich in einer schwierigen finanziellen Lage war. Es wurde berücksichtigt, dass B.A.__ Unterstützungskassen in Anspruch genommen hatte und der Unterhalt für ihre Kinder nicht entsprechend zugeteilt wurde.

Schließlich wurde der Antrag des A.A._ auf Aufhebung der Freisprüche und auf die Verurteilung von B.A._ zurückgewiesen. Das Bundesgericht entschied, dass der Rekurs unzulässig sei und die Kosten dem Rekurrenten auferlegt wurden.

Fazit: Das Bundesgericht hat die Entscheidung des Genfer Obergerichts bestätigt und festgestellt, dass B.A.__ nicht in der Lage war, ihren Unterhaltspflichten nachzukommen, was die Grundlage für die Rückweisung der strafrechtlichen Klage und die Verweigerung zivilrechtlicher Ansprüche bildete.