Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_557/2024 vom 23. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_557/2024 vom 23. Oktober 2024

Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall haben die recourierenden Parteien (A._, B._ SA und C._ SA) gegen einen Entscheid der Cour des poursuites et faillites des Kantons Waadt protestiert, der sich mit dem Thema des Sicherungsbeschlages (Séquestre) befasste. Am 31. Juli 2023 wurden gegen die drei Schulder aufgrund einer Forderung von etwa 12,9 Millionen CHF Sicherungsbeschlüsse erlassen. Die Inhaber der Forderung, die Fondation D._ und E.__, beantragten diese Maßnahmen, da sie die Wahrscheinlichkeit ihrer Forderung als gegeben erachteten.

Die Beklagten widersprachen den Sicherungsbeschlüssen und forderten eine Bereitstellung von Sicherheiten, während alle drei Hauptanträge auf Aufhebung des Beschlusses und Freigabe der gepfändeten Vermögenswerte abzielten. Der zuständige Friedensrichter wies die Einsprüche letztendlich ab, schrieb jedoch den Gläubigern vor, Sicherheiten in Höhe von 1,2 Millionen CHF zu leisten.

In der Folge rekursierten sowohl die Gläubiger als auch die Beklagten gegen die Entscheidung, was zur erwähnten Entscheidung vom 3. Juni 2024 führte, in der die appellate Instanz die ursprüngliche Entscheidung der Friedensrichterin bestätigte und die Anforderungen an Sicherheiten aufhob.

Erwägungen:

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Recours rechtzeitig und zulässig war. Es unterstrich, dass die Entscheidungen bzgl. Sicherheiten und Sicherungsbeschlüssen vorläufiger Natur sind und daher nur unter bestimmten Bedingungen einer Überprüfung durch die höchste Instanz unterliegen. Die Beweiswürdigung und die Frage der Plausibilität der vorgebrachten Ansprüche fielen in die Zuständigkeit der kantonalen Instanzen und die Rechtsprechung.

Besonders beachtenswert war die Anwendung des „Durchgriffs“ (principe de transparence). Das Gericht hielt fest, dass die Umstände einen Missbrauch darstellten, in dem A._, der als wirtschaftlich dominierend über die Gesellschaften B._ SA und C.__ SA angesehen wurde, die rechtliche Trennung zwischen den Firmen nutzte, um sich der Zwangsvollstreckung zu entziehen.

Die Beklagten rügten unter anderem, dass die Annahmen der kantonalen Instanz über die wirtschaftlichen Verflechtungen sowie die Beurteilung der Plausibilität der Anträge als willkürlich und unzureichend motiviert einzustufen seien. Das Bundesgericht befand jedoch, dass die Vorinstanz die tatsächlichen Gegebenheiten ausreichend eruiert hatte, und schloss sich der Auffassung an, dass die Beklagten nicht genügend Beweise vorgelegt hatten, um ihren Anspruch auf Aufhebung des Sicherungsbeschlusses zu stützen. In Bezug auf die Anforderungen an die Sicherheiten entschied das Gericht, dass der Betrag von 1,2 Millionen CHF, der etwa 10 % des Sicherungsbetrags entspreche, nicht als unbegründet oder überhöht angesehen werden könne.

Schlussfolgerung:

Das Bundesgericht wies den Recours der Beklagten ab, bekräftigte die Gültigkeit des Sicherungsbeschlusses und die Anforderungen an die Sicherheiten in der bisherigen Entscheidung. Die Beklagten wurden zudem zur Tragung der Gerichtskosten verurteilt.