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In dem Urteil 7B_554/2024 des Bundesgerichts vom 21. Oktober 2024 ging es um einen Strafrechtsfall gegen A._, der wegen Gewalt oder Drohungen gegen Behörden und Beamte angeklagt war. A._ hatte am 8. Februar 2024 in einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Genfer Justizsystems angedeutet, eine Bombe im Palais zu zünden, was zu einer strafrechtlichen Untersuchung führte.
Im Verlauf der Ermittlungen wurden bei einer Durchsuchung von A._s Wohnsitz am 20. Februar 2024 verschiedene elektronische Geräte und Daten sichergestellt. A._ forderte, sämtliche beschlagnahmten Gegenstände unter Verschluss zu nehmen, um das Anwaltsgeheimnis und medizinische Geheimnisse zu schützen. Das Genfer Tribunal für Zwangsmassnahmen (TMC) entschied am 10. April 2024, dass einige Dokumente, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen, versiegelt bleiben sollten, während auf andere, die in einem beschlagnahmten Computer und einem Mobiltelefon gespeichert waren, die Versiegelung aufgehoben wurde.
A._ legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein, um die Entscheidung hinsichtlich der Aufhebung der Versiegelung aufzuheben und den Schutz seines Anwaltsgeheimnisses zu wahren. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass das TMC in Bezug auf die Korrespondenz zwischen A._ und einem bestimmten Anwalt (Me B._) und dessen Mitarbeitern (darunter Me C._) gegen rechtliche Vorschriften verstoßen hatte, indem es die Versiegelung ohne ausreichende Beweise für einen Verstoß gegen das Anwaltsgeheimnis aufhob.
Das Bundesgericht gab der Beschwerde in diesem Punkt statt, wies jedoch die Beschwerde in anderen Punkten zurück. Es ordnete an, dass die bisherigen Dokumente, die unter das Anwaltsgeheimnis fielen, erneut geprüft werden sollten. A.__ war teilweise erfolgreich und erhielt eine Kostenentschädigung, während ihm andere Kosten auferlegt wurden.