Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_398/2023 vom 18. Oktober 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 9C_398/2023

Sachverhalt:

Die A.__ SA, Betreiberin von drei Alters- und Pflegeheimen im Kanton Waadt, hatte 2020 beim Departement für Gesundheit und Sozialwesen des Kantons Waadt (DSAS) die Abdeckung von Pflegekosten in Höhe von 728'836,21 CHF für die Jahre 2013 bis 2019 beantragt. Diese Kosten bezogen sich auf Pflegeleistungen für Bewohner, die mehr als 220 Minuten Pflege pro Tag benötigten. Der DSAS lehnte die Anfrage ab, was durch das kantonale Gericht am 11. Mai 2023 bestätigt wurde. Daraufhin erhob die Gesellschaft beim Bundesgericht Beschwerde gegen dieses Urteil.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Der Bundesgerichtshof ist zuständig für die Überprüfung von Rechtsfragen im Bereich der finanziellen Sicherstellung von Pflegekosten nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (LAMal).

  2. Finanzierungsfragen: Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Zugrundelegung des Anspruchs auf Finanzierung durch den Kanton Waadt rechtens ist und ob die gesammelten Beweise für die Notwendigkeit der von der Gesellschaft geforderten Finanzmittel ausreichen.

  3. Rechtslage: Die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die einschlägigen kantonalen Gesetze und die Vorschriften bezüglich der Bedarfsdeckung und der Pflegekostenübernahme, wurden berücksichtigt. Es wurde festgestellt, dass die von der Gesellschaft angeführten Argumente bezüglich eines unzureichenden Finanzausgleichs nicht hinreichend belegt wurden.

  4. Beweislast: Die A.__ SA konnte nicht nachweisen, dass die erbrachten Sozialdienste nicht ordnungsgemäß abgedeckt wurden oder dass der Kanton die gesetzlichen Vorgaben zur Finanzierung der Pflegekosten nicht eingehalten hat. Insbesondere wurde der Nachweis nicht erbracht, dass die Finanzierung den gesetzlich geschuldeten Betrag übersteigt oder nicht vollständig gedeckt ist.

  5. Urteil: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und stellte fest, dass die kantonale Regelung den Vorgaben des LAMal entspricht. Es hatte keine Anhaltspunkte für eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben oder für das Vorliegen eines Defizits.

  6. Kosten: Die Gerichtskosten wurden der A.__ SA auferlegt, da sie mit ihrer Beschwerde unterlag.

Das Urteil verdeutlicht, dass eine GmbH nicht automatisch Anspruch auf die vollständige Deckung von Pflegekosten hat und dass sie für ihre finanziellen Forderungen die entsprechenden Nachweise erbringen muss. Die umfassende Berücksichtigung der finanziellen Strukturen und beschränkten Mittel, die sowohl von der öffentlichen Hand als auch über private Beiträge stammen, wurde als legitim und rechtmäßig erachtet.